V
val_12357594

  • 9. Dez 2008
  • Beitritt 9. Dez 2008
  • 0 Diskussionen
  • 2 Beiträge
  • 0 beste Antworten
  • ...
    also gibt ne Möglichkeit, aber die kostet n bischen. Du musst deinen Vater auf Unterhalt verklagen und dein Vater muss vor Gericht glaubhaft machen das er dich lange genug gefördert hat. Ich habs auch gemacht und bekomme nun Elternunabhängiges BAföG. Kleiner Tip am Rande, stell schnellstmöglich n Antrag auf Vorausleistung, dann bekommste das Rückwirkend zu dem Zeitpunkt wo der Antrag auf Vor. eingereicht wurde.

  • bedran_12765061

    ...
    Als vielleicht sollte man doch ein wenig mehr machen als das zu ignorieren. Richtig ist das ihr, zumindest die meisten, euch auf der Seite angemeldet habt. Damit ist erst einmal der Vertrag geschlossen. Ihr hättet jederzeit vom 14tägigen Wiederrufsrecht gebrauch machen könne. Wird sicherlich keiner gemacht haben, da die Mahnungen/Rechnung sicherlich er danach gekommen ist. Aber da die Angabe der Kosten in den AGBs nicht offen ersichtlich war gilt sie als nicht geschrieben. Zu einem ähnlichen Fall gibt es z.B. ein Urteil aus München. Also Ignorieren ist keine gute Idee. Zumindest solltet ihr schriftlich darauf Hinweisen das Rechtsgeschäft aus o.g. Grund rückgängig macht bzw. für unwirksam erklärt.


    P.S. An die Adresse (Renate sowiso) die auf der Seite angegeben ist braucht ihr erst gar nicht senden, die gibt net ;-).