Hallo Ihr Lieben,
folgendes Problem: Mein Bruder befindet sich seit Anfang 2005 im Privatinsolvenzverfahren, sprich in der Wohlverhaltensperiode und damit bis auf seine Pfändungsfreigrenze im Pfändungsschutz.
Ein Gläubiger ist bei ihm das Finanzamt. Dieses behält nun die Rückerstattung aus der Einkommenssteuer ein und schickt ihm einen Verrechnungsbescheid mit dieser Schuld, welche das Privatinsolvenzverfahren betrifft.
Da er ein durch das Gericht erlassenes Urteil zum Pfändungsschutz hat, denke ich, dass dies nicht zulässig ist.
Wer kennt sich aus?
Lini