Das kleiner Übel.....
Er hat einen ausländischen Pass und es besteht nun mal Fluchtgefahr.
Was bekäme die Justiz über Dilettantismus zu hören, wenn er sich absetzte und die Ermittlung so erschwert?
Und die inzwischen an den Tag gekommenen Affären des sauberen Herren müssen halt erstmal aufgearbeitet, sprich verhört werden, um ein vollständiges Bild des Herrn Kachelmann erstellen zu können.
Ich gehe davon aus, dass die Justiz sich sehr wohl der Argusaugen bewusst ist, mit der ihr Handeln beobachtet wird.
Wenn sie es keinen echten Klärungsbedarf gäbe, könnte die Staatsanwaltschaft es sich nicht leisten, den Wetterfrosch so lange auf Eis zu legen.
Das man seinen Namen veröffentlichte ist evt. diskutierbar.
Ich verstehe, dass man hier der Meinung sein kann, dass ein Verdächtiger geschützt werden sollte. Aber oft kommen durch die Veröffentlichung weitere Tatsachen ans Licht, die bei den Ermittlung helfen können. In Kachelmanns Fall führt es zumindest dazu, dass man die ganze Person Kachelmann in einem neuen Licht betrachten muss.
Keinenfalls rechtfertigt die Veröffentlichung von Kachelmanns Namen aber die Bekanntgabe der potentiellen Vergewaltigungsopfers. Das kann dann zu dem Zeitpunkt geschehen, an dem ihre Anschuldigung als falsch bewiesen wurde.
Und was das von Dir beschrieben Dilemma der Beweislastumkehr angeht, lieber Schornsteinfeger, sehe ich das eher pragmatisch: ich geh mal davon aus, dass tatsächlich mehr echte Vergewaltigungen stattfinden als erfundene Vergewaltigungen. Und wenn ich nur die Wahl zwischen zwei Alternativen habe, dann entscheide ich mich für die, die weniger Opfer zurücklässt. Insofern ist die Beweislastumkehr vielleicht nicht gerecht, aber -falls es keine Alternativen gibt- das kleinere Übel.