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sextus_11926687

  • 8. Jan 2010
  • Beitritt 10. Nov 2009
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  • Schaut doch einfach mal ins Gesetz:
    " 182 StGB - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen.


    (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage


    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
    2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.


    (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (4) Der Versuch ist strafbar.


    (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


    (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."



    Dabei ist an dieser Stelle wohl der Nachsatz aus Absatz (3) interessant. Wer möchte schon das Risiko eingehen, von der Gnade des Gerichts abhängig zu sein.
    Von der moralischen Verwerflichkeit fange ich lieber mal garnicht erst an, das haben an dieser Stelle ja schon andere getan.

  • Massage
    Hm... also ich finde zu einem ausgedehnten Vorspiel passt zum Beispiel eine schöne Ganzkörpermassage. Dabei kannst du die Berührung zwischen den Beinen schön andeuten und dann doch wieder woanders weiter machen. Funktioniert sicher auch gegenseitig. Dafür sollte der Raum aber auch schön kuschelig warm sein.

  • :BIEN:
    Hallo,


    ich glaube Gruppenzwang ist dabei tatsächlich ein großes Thema. Aber irgendwer aus der Gruppe muss ja auch anfangen. Ich persönlich würde sagen, dass Alkohol leider sehr in unserer Gesellschaft verhaftet ist. Dazu kommt, dass gerade junge Menschen sich ein Vorbild an Personen auf Film und Fernsehen nehmen. Soetwas hat meines Wissens auch eine amerikanische Studie ergeben, deren Folge es nun zum Beispiel ist, dass in Holywoodfilmen nicht mehr - oder kaum noch - geraucht werden darf. Alkohol ist dort aber noch Gang und Gebe. Vielleicht nicht in den Ausmaßen, wie sie unter jungen Leuten geradezu "zelebriert" werden, aber doch in einem Glässchen "on the Rocks" oder einem Feierabendbiert doch präsent.


    Was auf Partys vielleicht zu dem hohen Alkoholkonsum führen könnte ist, dass die Jugendlichen von heute viel weniger tanzen. Viele halten sich selbst für Bewegungslegasteniker und stellen sich lieber mit was zu trinken an die Seite. Und weil der Abend lang ist, folgt ein Drink auf den nächsten.


    Natürlich kann man auch platt sagen, dass sich eine gewisse Saufkultur entwickelt hat. Für viele ist es leider ein normaler Zeitvertreib. Und oft werden auch ich noch schräg angeguckt, wenn ich in der Disco zwischendruch mal n Wasser oder so bestelle.


    Das alles ist jedenfalls ein ziemlich interessantes Thema. Wann musst du die Präsentation denn halten? Vielleicht schreibe ich die Tage ja mal was zusammen.