Mängel an der Mietsache
Hi.
Ivy1974 hat schon guten Rat geleistet. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Einwurf-Einschreiben nicht zwangsläufig erforderlich ist und in Eurem Falle durch die persönliche Übergabe in Anwesenheit eines Zeugen, der Kenntnis vom Inhalt erlangt hat, ausreichend ist.
Ich rate weiterhin nur bedingt zum Mieterverein. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass dort nicht zwangsläufig fachkundiges Personal agiert. Ihr habt die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und Euch nach Ablauf der Wartezeit einen Anwalt auszusuchen oder Euch empfehlen zulassen (bitte Anwalt auf dem Fachgebiet Mietrecht!).
Erkundigt Euch auch in wie weit die jeweilige Versicherung für Fälle einsetzt, die bereits in der Anbahnung sind bzw. aktuell bestehen.
Mfg
Bjö. (Kaufm.i.d.Grundstücks-u.Wohnungswirtschaft)