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ryley_12077401

  • 13. Feb 2009
  • Beitritt 8. Feb 2005
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  • Mängel an der Mietsache
    Hi.


    Ivy1974 hat schon guten Rat geleistet. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Einwurf-Einschreiben nicht zwangsläufig erforderlich ist und in Eurem Falle durch die persönliche Übergabe in Anwesenheit eines Zeugen, der Kenntnis vom Inhalt erlangt hat, ausreichend ist.
    Ich rate weiterhin nur bedingt zum Mieterverein. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass dort nicht zwangsläufig fachkundiges Personal agiert. Ihr habt die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und Euch nach Ablauf der Wartezeit einen Anwalt auszusuchen oder Euch empfehlen zulassen (bitte Anwalt auf dem Fachgebiet Mietrecht!).


    Erkundigt Euch auch in wie weit die jeweilige Versicherung für Fälle einsetzt, die bereits in der Anbahnung sind bzw. aktuell bestehen.


    Mfg
    Bjö. (Kaufm.i.d.Grundstücks-u.Wohnungswirtschaft)

  • Mehrere Vertragspartner
    Hi.


    Alle Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch. Jeder von Euch beiden kann vom Vermieter für die volle Höhe an Mietrückständen, etc. haftbar gemacht werden.


    Sollte der Vermieter bestehende Rückstände mit der Kaution aufrechnen, so hat er das Recht auf Auffüllung der Kaution, ggf. auch auf dem Klageweg. Erfahrungsgemäß wird die Kaution begleitend zur Zahlungs- und Räumungsklage oder nach erfolgter Räumung beansprucht.


    Die Entlassung eines Vertragspartners bedarf der Zustimmung des anderen Vertragspartners und des Vermieters, wobei letzterer das Einkommen des verbleibendes Vertragspartners prüfen wird und sich gut überlegt ob er einen haftenden Vertragspartner entlässt.


    Im Falle einer Ehe könnte mit Scheidung eine Entlassung aus dem Mietvertrag gerichtlich erwirkt werden. Abweichend ist es bei Lebensgemeinschaften schwieriger.


    Die Stornierung der Lastschrifteinzugsermächtigung hilft Dir nicht. Du und er habt weiterhin vertragsgemäß die Miete zu entrichten, egal ob durch manuelle Zahlung oder Einzug.


    Kontaktiere den Vermieter, schildere die finanzielle und persönliche Lage und suche begleitend den Kontakt zum Mitbewohner. Sollte er in der Lage sein die Wohnung alleine zu halten wäre dies naheliegend, sollte er die Wohnung ebenso wie Du nicht alleine finanziell aushalten können, so droht Euch u.U. die Privatinsolvenz bzw. eine spätere Titulierung der Rückstände seitens des Vermieters (Titel sind 30ig Jahre lang vollstreckbar). Er sollte über die Konsequenzen seiner Sturheit informiert werden.


    Im Falle der fristlosen Kündigung wg. Mietrückständen könntest Du ausziehen, die Schlüssel dem Vermieter zurückgeben und der Vermieter müsste Räumungsklage gegen den Mitbewohner erheben.


    Beachtet bitte, dass neben Mietrückständen auch Kosten für unterlassene und fällige Schönheitsreparaturen erhoben werden können und das eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher sehr kostenaufwendig ist.


    Bedenkt, dass jede Klage Zeit beansprucht, Zeit in der Mietrückstände anfallen können.


    Mfg
    Bjö. (Kaufm.i.d.Grundstücks-u.Wohnungswirtschaft)


    Ps. bei Fragen bitte mailen

  • Hallo.


    Wow! Erst standen 18 % Mehrwertsteuer (Mwst.) im Wahlprogramm im Raum und nun sind wir mit 20 % Mwst.im Gespräch.


    Der Ausgang der Bundestagswahlen zeigte, dass sich der Wähler weder eindeutig für CDU, noch für die SPD entscheiden konnte. Randparteien kassierten dadurch enormen Stimmenzuwachs und sollten eigentlich die großen Parteien wachrütteln.


    Will keiner sehen, was das Volk wirklich will?


    Beide so arg verhassten Parteien taten sich recht schnell zum Bündnis zusammen und siehe da, brachten Einigkeiten und Vorschläge an, die zuvor kein Einzelner für möglich hielt.


    Eine 20 %ige Mwst. stellt eine 25%ige Erhöhung des derzeitigen Mwst.-Satzes (ja, es sind derzeit 16%) dar! Hm, war heute nicht erst wieder eine Veranstaltung der Regierung in Berlin mit Aufmarsch der Bundeswehr, Trompetengeblase und 1.000 Einsatzkräften zur Absicherung der Veranstaltung, zu der der Otto-Normal-Verbraucher erst gar nicht erwünscht, gar zugelassen ist?


    Halt! Wir bekommen Sparzwang und Sonderabgaben hinzuzitiert und in oberster Regierungsebene werden Millionen verschleudert für "Feste" und "Prunk-Bauten" / nicht notwendige "Investitionen", die sich niemand leisten könnte, der derart verschuldet ist?!


    Jeder von uns schlägt sich mit der Schufa beim Kredit herum und die Bundesregierung hat unbegrenzten Kredit ohne Kreditwürdigkeitsprüfung und das mit den Geldern der Bevölkerung, den Steuern.


    Die Gehälter von uns bleiben gleich, sind gar Rückläufig durch Streichungen bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nebst Erhöhungen von "Zwangsabgaben" (denn irgendwie wird alles ja doch teuerer, oder???) und die Herren (ja, auch Damen *g*) Politiker erhalten bereits nach kurzer "Politkarriere" lebenslang ein finanzielles Polster, wie es der normale Arbeitnehmer (auch gar Arbeitgeber) nie erlangen wird.


    Vielleicht sollten wir aufhören Geld zur Vergütung von Leistungen oder zur Bezahlung für Waren zu verwenden und zurück in die Steinzeit einkeheren, wo Waren getauscht wurden, damit keiner ausgebeutet werden kann oder gar mehr ausgeben kann, als er selbst in der Lage ist sich zu leisten.


    Sehen wir uns die letzten Wahlergebnisse an, so erkennen wir, dass das Volk aufgewacht ist und nur die richtige Partei zum richtigen Zeitpunkt fehlte. Ups, und nun haben wir zwar gewählt, werden aber weiter ausgebeutet...


    Übrigens, bitte nicht glauben, dass CDU oder SPD bei Wahlsieg positive Veränderungen in Anbetracht der Haushaltslage und dem doch dem nicht gerecht werdenden Ausgabeverhalten gezeigt hätten.


    Ich würde schon behaupten, dass wir eine Partei benötigen mit Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Hausfrauen, Arbeitslosen, Jugendlichen und natürlich auch Rentnern, damit sich endlich was verändert. - Menschen aus jeder Sparte, die wissen wie sich das Leben lebt und die wissen unter welchen Umständen sie leben müssen.


    Normalerweise kann Geld bei Zwiefel an der Leistung zurückbehalten, einbehalten oder zurück gefordert werden, tja, aber leider nicht, wenn es um Steuerabgaben geht.


    Nett auch, dass die Beiträge für gesetzliche Versicherungen nie dem Einzahler von heute in voller höhe oder gar annähernd zu Gute kommen werden.


    Was ich sagen will und sicherlich auch jeder von Euch bzw. Ihnen, zuerst muss dort gespart werden, wo dass meiste Geld ausgeben wird, ganz oben, auf Regierungs- und Politikerebene.


    Wie sollen wir das nun verdeutlichen? Wir sind in der Überzahl und lassen uns dennoch alles Gefallen und zitieren. Einzelne stürzen in den Ruin, wir vielleicht auch, sei es morgen, übermorgen oder ein wenig später.


    Aufwachen.

  • Nebenkostenabrechnung
    Hallo.


    Es sind leider ein wenig Fakten um hier genau sagen zu können woran es liegt.


    Bitte aber auch beachten, dass bei Einzug im November die Wintermonate stärker in die Abrechnung eingeflossen sind als die Sommermonate. Sprich es wurden in den warmen Monaten ohne Beheizung keine Vorauszahlungen geleistet, da im Winter eingezogen wurde, so dass hier die ausgleichenden Vorauszahlungen der Sommermonate fehlen. Weiterhin war der Winter dieses Jahr länger und die Heizölpreise sind wie die Benzinpreise drastisch auf Rekordhöhen gestiegen.


    Mfg

  • sabina_12767279

    Wohnungskündigung
    Hi.


    Was "Wolf175" geschrieben hat ist rechtlich begründet. In der Praxis gibt es zwei gängige Möglichkeiten:
    a) beide Mieter kündigen;
    b) ein Mieter kündigt, vorausgesetzt Vermieter und verbleibender Mieter stimmen zu.


    Im Fall b) sollte ein Nachtrag zum Mietvertrag gefertigt werden, der den Übergang aller Rechten und Pflichten des austretenden Mieters auf den verbleibenden Mieter regelt bei Einverständnis des verbleibenden Mieters und des Vermieters.


    Nicht selten wird auch versucht einen neuen Mietvertrag diesbezüglich zum Abschluss zu bringen um z.B. ungültige Vertragsklauseln "heimlich" gegen gültige Klauseln zu ersetzen oder um die Miete anzuheben.


    Generell wird der Vermieter prüfen, ob der verbleibende Mieter in der Lage ist die Wohnung allein zu halten und daran seine Entscheidung binden. Im Falle eines verbleibenden, arbeitslosen Mieters sieht es nicht sehr rosig aus.


    Bitte auch beachten, dass bis zur schriftlichen Niederlegung bezüglich der Entlassung eines Vertragspartners alle Vertragspartner gesamtschuldnerisch haften.


    Text für eine Kündigung ist z.B. "Ich kündige mein bestehendes Wohnraummietverhältnis für die Wohnung..., Vertragsnummer..., zum nächstmöglichen Termin, nach meinen Unterlagen, den 30.09.2005." Bitte die Kündigung stets im Original (nicht per Fax!), eigenhändig unterschrieben (bzw. von allen Vertragspartnern! oder mit Verweis, dass ein Vertragspartner in der Wohnung verbleiben möchte!) und fristgerecht (bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats!) an den Vermieter senden. Eine persönliche Übergabe oder der Einwurf in den Briefkasten der Verwaltung unter Zeugen ist durchaus am sichersten, da ein Einwurf-Einschreiben zwar einen Beleg über die Absendung enthält, aber keine Info über den Briefinhalt. Sollte es bisher keine Probleme mit dem Vermieter gegeben haben, sollte aber ein einfacher Postbrief auch ausreichen.


    Beschaffte Möbel, die nicht abgezahlt sind gehören dem Kreditinstitut bis zur Abzahlung. Das Kreditinstitut wird sich mit Forderungen stets an den Kreditnehmer wenden, nicht an den Besitzer der Möbel. Sollte der ehemalige Lebensgefährte die Möbel nicht bar abkaufen können und auch kein vertrauen mehr zu ihm bestehen, so sollten die Möbel entnommen werden. Es macht keinen Sinn für Möbel Raten zahlen zu müssen, über die nicht verfügt werden kann. Die Möbel könnten, wenn nicht mehr benötigt an Dritte veräußert werden oder eingelagert werden. Beide Maßnahmen sind kostaufwendig und nicht kostendeckend, würden aber einen Teil der Investition für die Kredittilgung bringen bzw. dem Kreditgeber bei ausbleibender Zahlung die Rückführung seines Eigentums ermöglichen.


    Also, was machen? Unverbindlicher Tipp:
    Wohnung einseitig kündigen, mit Verweis auf den Lebensgefährten, der in der Wohnung verbleiben möchte und mit einem guten Bekannten alles was noch gebraucht wird oder nicht bezahlt ist, aus der Wohnung holen (aber bitte fair sein und nur das eigene Eigentum mitnehmen).


    Sollte der Lebensgefährte nicht bereit sein der Vertragsentlassung zuzustimmen, kann seine Zustimmung rechtlich erwirkt werden. Dies kostet Zeit und Geld, es sollte auch nur erfolgen, wenn der Vermieter bereit wäre das Vertragsverhältnis mit einem Mieter allein fortzusetzen. Bitte beachten, dass im Falle der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges seitens des Vermieters zwar keine mieterseitige Kündigung mehr erforderlich ist, aber bis zur Räumung des evtl. unwilligen Gatten hohe Kosten anfallen können.


    Im Zweifelsfall einfach mal die Fakten mailen und ich gebe unverbindliche Beratung als gelernter und derzeit tätiger Kaufm. d. Grundstücks- u.Wohnungswirtschaft.


    Mfg

  • Miete
    Hallö.


    In der Wohnungswirtschaft sagen wir, dass die Miete nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen sollte. Sicher gibt es auch Ausnahmen, aber nicht viele schaffen es.


    Weiterhin ist zu bedenken, dass sich Wohngemeinschaften langfristig nicht halten, so zumindest nach unserer Erfahrung.


    Teilt Ihr Euch die Miete bleiben Dir 250 EUR (Auto ist nicht mehr drin, weggehen nur begrenzt, rauchen und Handy sollte nur in Maßen verfallen werden,... sparen, sparen, sparen -das ist nicht jedermanns Sache).


    Kurz zum Verlauf im Falle von Mietrückstand (Achtung hier sehr pauschal und verkürzt!), denn hier sparen fast alle zuerst, zumindest bis zum bösen Erwachen:


    Nach einem Rückstand von mehr als 2 Monatsmieten an zwei aufeinaderfolgenden Monaten kann fristl. gekündigt werden. Die Räumungsklage bis zur Ausführung kann 6 Mon. dauern (z.B.2 Mieten + 1 EUR und 6 Mieten bis zur Räumung: 4.001 EUR). Räumung kostet je nach Größe ca. 1.000 EUR je Zimmer (inkl.Schlüsseldienst für Öffnung, Gerichtskosten, Beräumung und Einlagerung bzw. Entsorgung von Möbeln und sonstigem Eigentum).Bitte beachten, dass Zimmer und Raum zweierlei ist,es ist hier so kalkuliert, dass Bad, Küche, Kammer,Keller, etc. inbegriffen sind. Was in der Wohnung nicht mehr von Wert ist wandert via Gerichtsvollzieher auf die Kippe und das ist meistens sehr viel. Sind keine Schönheitsreparaturen ausgeführt, kommen nochmal ca. 1000 EUR je Zimmer dazu. Überschlagen wir mal, dass sind bei einer 2-Zi.We 4.001 EUR + 2.000 EUR = 6.001 EUR. Unterschreiben zwei Personen den Mietvertrag, so haften beide gesamtschuldnerisch (jeder auch für den anderen) z.B. 6.001 EUR. Kann der Betrag nicht bezahlt werden, wird er tituliert und kann 30 Jahre lang geltend gemacht werden, gegen jeden Vertragspartner.


    Gemein, oder?


    Aber:
    Es gibt ggf. Wohngeld, Kindergeld, Zuschüsse der Eltern (Unterhalt), so dass es auch kompensiert werden kann und nachher am Monatsende nicht so eng mit den Finanzen aussieht. Eine Entscheidung die jeder selbst treffen muss, wobei aber zusagen ist, dass der Vermieter in der Regel vermietet (auch in kritischeren Fällen) und sich seine Forderungen später gerichtlich holt.


    Bjö.

  • agathe_12067706

    Kaution
    Hallö.


    Das bestehen eines Vermieters auf eine Barkaution sollte sehr nachdenklich machen. Was passiert letztendlich mit der Kaution (s.o.)?!


    Ein wenig anders ist es, wenn der Vermieter gemeinsam mit dem Mieter ein separates Kautionskonto anlegt, dies führen aber nur sehr große Wohnungsgesellschaften in Kooperation mit den Hausbanken aus.


    Im Zweifelsfall lieber eine andere Wohnung suchen. Es kommt leider vor, dass Kautionen verschwinden oder wenn nicht getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt, auch gepfändet werden und das Geld dann wieder zu bekommen ist ein erheblich beschwerter Weg.


    Mfg
    Bjö.

  • Lohnerhöhungen
    Hallö.


    Sind Lohnerhöhungen vertraglich oder tariflich vereinbart, so sind diese zu leisten. Der Anspruch ist ggf. auf dem Rechtsweg herbeizuführen und geltend zu machen.
    Weiterhin sei aber auch zu bedenken, dass rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber nicht unbedingt fördern für große Karriere und langen Verbleib im Unternehmen sind.


    Ratsam wäre es dem Chef darzulegen, was alles teurer geworden ist (Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, Zahnzusatzversicherung, Porto, Verkehrsbetriebe, evtl. Miete, etc.), wo man selbst schon eingespart hat und was fehlen würde um wieder besser zu wirtschaften.


    Gehaltserhöhungen sollten brutto und nicht netto verhandelt werden, der Chef hat auch wenig Lust umzurechnen. Einige Gehaltsrechner sind leicht über Suchmaschinen zu finden.


    Generell gilt derzeit auf dem Arbeitsmarkt, dass wer begehrt ist, die Konditionen eines neuen Arbeitsvertrages komplett aushandeln kann (Urlaub, Wochenstunden, Fahrtkosten, Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Gehaltshöhe, VWL, etc.).


    Viel Glück.


    Bjö.

  • Auslegware als Vertragsbestandteil
    Hallö.


    Handelt es sich um einen festen Vertragsbestandteil der Auslegware im Mietvertrag, so hat der Vermieter zu seinen Lasten den Teppich zu beschaffen und zu verlegen (ohne Eigenleistung des Mieters).


    Wurde der Teppich nicht mitvermietet und nur zum Gebrauch überlassen oder vom Vormieter übernommen, so ist er nicht Vertragsbestandteil.


    Weiterhin kann die Lebensdauer eines Teppichs auch stark von der Nutzung abhängen, d.h. kann der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass der Teppich über den normalen Mietgebrauch beansprucht wurde, so kann der Mieter schadenersatzpflichtig gemacht werden.


    Vorsicht ist auch bei der mietereigenen Entfernung der Auslegware geboten, nicht selten ist der alte Belag verklebt und nicht ohne Weiteres und selten ohne Rückstände zu lösen, dabei kann auch der Untergrund Schaden nehmen.


    Vorschlag: Vertrag prüfen und ggf. den Standpunkt vertreten, dass die Auslegware komplett mieterseitig zu erneuern ist, sollte es scheitern kann immer noch einvernehmlich ein Kompromiss eingegangen werden.


    Mfg
    Bjö.


    Ps. sollte ein Scanner vorhanden sein, biete ich an, den Vertrag zu lesen und eine rechtsunverbindliche Stellungnahme abzugeben.

  • Kaution zur Abgeltung der Renovierung
    Hallö.


    Sicherlich wäre es möglich darauf zu beharren, dass der Vermieter die Kaution zur Renovierung nutzen soll, aber taktisch kann das auch schief gehen. Der Vermieter kann ggf. nach fruchtloser Aufforderung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen Kostenvoranschläge von Firmen einholen und diese dann renovieren lassen. Eine Firma hat neben den Stundensätzen um die 32,00 EUR netto auch noch die Anfahrt und entsprechende Materialkosten, da nicht im Baumarkt, sondern im Fachhandel eingekauft wird. Es rechnet sich also eher selbst zu renovieren.
    Sollte die mietereigene Renovierungsleistung nachher nicht fachgerecht sein, so hat der Vermieter weiterhin Anspruch auf fachgerechte Renovierung. Forderungen, die nicht mit der Kaution beglichen werden können, z.B. weil diese aufgebraucht ist, werden i.d. Regel mit Mahnebscheid oder via Klage gebunden.


    Mfg
    Bjö.

  • Wasserbett
    Kann nicht sagen, ob Wasserbetten wirklich so gut sind, habe aber einen anderen wichtigen Hinweis:


    Die Aufstellung eines Wasserbettes sollte nicht ohne statische Prüfung der Deckentragfähigkeit erfolgen. Es kann zu erheblichen Deckenbelastungen je nach Wasserbettentyp kommen.


    Weiterhin ist der gegebene Versicherungsschutz im Schadensfall (auslaufen) zu beachten.

    • Kaution
      Gesetzlich zulässig sind max. 3 Nettokaltmieten. Die Kaution ist in Anlehnung an ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Wichtig ist auch die getrennte Anlage vom Vermögen des Vermieters.


      In der Regel ist die Verpfändung eines eigenen Sparbuches möglich (beste Variante, hier kann sich jeder selber die Bank mit den besten Zinskonditionen aussuchen und der Vermieter hat den Zugriff, muss aber erst die Verpfändung beanspruchen, d.h. er erhält zwar bei Beanspruchung das Geld, jedoch informiert die Bank den Sparinhaber darüber und gewährt i.d. Regel vier Wochen, bevor es zur Auszahlung an den Vermieter kommt). Achtung, nicht alle Banken bieten die Sparbuchverpfändung an, meist nur die eigene Hausbank. Weiterhin kann die Kaution bar geleistet werden (aber Achtung, landet diese auf ein Konto der Verwaltung und geht diese Pleite steht man schnell auf der Liste der Gläubiger), manche Vermieter erlauben auch Abtretungserklärungen von Bausparverträgen u.a. risikolosen Anlageformen. Wichtig ist, dass der gesamte Zinsgewinn stehts komplett zu Gunsten des Mieters gehen muss (Achtung keine Auszahlung, sondern Aufstockung der hinterlegten Sicherheit!).


      Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter max. 6 Mon. Zeit die Kaution abzurechnen, die 6 Mon. auch nur dann in voller Höhe, wenn er z.B. Faktoren die die Abrechnung verzögert haben nicht selbst verschuldet hat.


      Sollten weitere Fragen bestehen biete ich eine rechtsunverbindliche Fachhilfe an.

      • Besuchsrecht
        Beachtet die Regelung im Mietvertrag. Sollte dort eine feste Regelung bezüglich des Besuchsrechtes vereinbart sein, so findet diese in der Regel auch Anwendung, sofern die Besichtigung ausreichend vorab angekündigt wurde (ca. 1 Woche) und in zumutbaren Zeiten stattfindet. Es gibt auch Rechtsprechungen diesbezüglich, habe aber leider gerade keine vorliegend. Die Vermieterin hat nicht zuletzt das Problem, dass Sie keine Anschlussvermietung vornehmen kann, wenn der Mietinteressent keine Möglichkeit erhält die Mietsache vor Anmietung zu besichtigen. Nicht zuletzt könnten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn die Anschlussvermietung verhindert wird. Versucht einen Kompromiss zu finden, dass z. B. im Turnus von 14 Tagen an je einem Tag zwei bis drei Stunden eingeräumt werden, wo Besichtigungen stattfinden, die durchaus ja im Falle der Bindung an die Arbeitszeiten durch Freundschaften oder Bekannte abgesichert werden können. Es ist auch dem Vermieter zumutbar, dass er die Personen namentlich angekündigt, die zur Besichtigung erscheinen und vor Besichtigung der Ausweis mit der angekündigten Person abgeglichen wird. Interessanterweise gibt es Rechtsprechungen, nach denen von den Mietinteressenten nicht abverlangt werden kann, dass diese bei Besichtigung die Schuhe ausziehen. Wer daher damit ein Problem hat, sollte sich die Plastiküberzieher besorgen, die zumeist auch Handwerker verwenden.

        • Schimmel
          Kleiner Tipp vom Vermieter...


          Schimmel kann mit verdünnter Essigessenz, 70%ig reicht aus, entfernt werden. Die verdünnte Essiglösung auf ein Tuch geben und damit den Schimmel "abwischen". Bitte das Tuch danach entsorgen. Diese Maßnahme beseitigt nicht die Ursache bzw. eliminiert nur die Sporen.


          Eine bestimmte Stufe, auf der die Heizung betrieben werden sollte, gibt es nicht, da die Zahlen auf den Thermostaten nicht bei allen Thermostaten die gleichen Temperaturen bedingen.


          Generell gilt, wer drei- bis viermal am Tag für 10-15 Min. stoßlüftet (d.h. Heizung aus, Fenster weit auf), der sorgt für ausreichenden Luftaustausch. Sollte dennoch Schimmel auftreten, kann die Verursachung zu Lasten des Mieters fast immer ausgeschlossen werden und auf einen Baumangel verweisen.


          Die Vermieter lassen bei Mietern mit Schimmelerscheinungen nicht selten Raumfeuchtigkeistmessungen ausführen. Diese kosten ca. 150 EUR netto und geben exakten Aufschluss über Temperatur, Raumfeuchte und Taupunkt. Der Messzeitraum beträgt ca. 24-36 Stunden, ein mogeln bzw. die Beeinflussung der Messwerte ist nur durch lüften und heizen möglich. Es werden ca. alle 10 Minuten aktuelle Daten erfasst. Weiterhin können Wärmebildkameras zur Lokalisierung von Baumängeln eingesetzt werden, kosten aber ca. 350-400 EUR netto je Anwendung und erfolgen nur sehr selten.


          Also, bitte prüfen, ob gem. obiger Angabe gelüftet wird (und ehrlich sein), wenn ja, dann ist der Vermieter zu bemühen. Ansonsten gab es hier ja schon gute Ausführungen.


          Schimmelsporen sind nicht grundsätzlich lebensgefährlich. Sie sollten vermieden werden und stellen überwiegend für Asthmatiker und Allergiker ein beachtliches und gefährliches Problem dar, dennoch sollte nicht dauerhaft mit Schimmel gelebt werden.

        • Wohnungsübergabe vs Wohnungsabnahme
          Ein Protokoll zur Wohnungsübergabe oder zur Wohnungsabnahme ist nicht zwingend.


          Die Protokolle dienen zur Festhaltung des Ist-Zustandes, der Mängelaufnahme, der Fixierung von Arbeiten, die der Vermieter noch ausführt oder für Arbeiten, die der Mieter ausführen soll (sei es, weil diese vom Vormieter übernommen wurden oder weil es einen finanziellen Ausgleich/ Grundmietenfreiheit gibt). Ausschlaggebend ist jedoch, dass bei der Übergabe bzw. Abnahme die Zählerstände von Gas, Wasser, Strom und Heizung festgehalten werden. Gerade Wasser- und Heizungsstände sind für die Betriebskostenabrechnung maßgeblich wichtig, da andernfalls ungünstig geschätzt werden kann.


          Sollten die Zählerstände nicht erfasst worden sein, macht dies einige Monate später wenig Sinn oder kann nur zu eigenen Zwecken dienen.


          Gibt es kein Protokoll, kann der Vermieter nicht ohne Weiteres den Zustand der Mietsache bei Auszug bemängeln, da der Zustand des Einzuges nicht festgehalten ist. Die Schönheitsreparaturen werden aber dennoch gemäß den gesetzlichen Fristen fällig, es sei denn die Klausel im Mietvertrag ist unwirksam! Nicht zuletzt, kann der Mieter den Zustand bei Einzug auch noch nachträglich durch Zeugen nachweisen, Bekannte, Verwandte, sind meist bei Einzug tatenreich beteiligt. Der Vermieter kann bei solchen "Zeugenangaben" nur schwer das Gegenteil beweisen.


          Warum sonst noch ein Protokoll... - Ganz einfach. Deckenplatten sind ein gutes Beispiel. Diese entwickeln im Brandfall giftige blaugase und kommen tropfenweise von der Decke, ergo eine unliebsame Sache für den Vermieter, gerade auch dann, wenn diese auf blanken Beton verklebt wurden und nur in Briefmarken großen Stück zum Leid der Decke abzukratzen sind. Waren die Deckenplatten bei Einzug nicht vorhanden, so dürfen bei Auszug dann nämlich auch keine in der Wohnung verbleiben (zum Laster von Deckenplatten-Fans). Generell gilt das für alles Mietereigentum, dass im Laufe der Mietzeit so verbaut wird und von den wenigsten bei Auszug wieder mitgenommen wird (Einbauschränke, Holzpaneele, etc.). Anders sieht es aus, wenn der Vermieter solche Sachen bei Auszug des Mieters in sein Eigentum übernimmt (z.B. zumeist Laminat).


          ... ein endloses Thema, gell.

        • Müllproblem
          Ein leidiges Thema, kenne es selbst, als Verwalter.


          Mieter lassen sich nur selten zur Mülltrennung erziehen.


          Drei Mietparteien und soviel Papiermülltonnen? In Berlin gibt es kostenlos Leichtverpackungsmülltonnen für die Produkte mit dem grünen Punkt (außer Glas/ Papier). Durch Nutzung der Leichtverpackungsmülltonnen kann der Restmüll auch noch erheblich reduziert werden.


          Ansonsten, da zwei Restmülltonnen bestehen, wäre es möglich eine Restmülltonne mit einem Schloss verschließbar zu gestalten und den Mietparteien, die ordnungsgemäß trennen, einen Zugang zu gewähren.
          Nachteil ist jedoch, dass der Entsorgungsbehälter zur Leerung unverschlossen sein muss und Müll, der von Mietern achtlos neben die Tonnen gestellt wird, bei der Tour nicht mitgenommen wird und auf dauer Ungeziefer anlockt. Ferner sollte der Vermieter vorher kontakiert werden, bevor ein Behälter verschließbar hergerichtet wird.

        • Prüfungsunterlagen
          Die Prüfungen der Vorjahre sind entgeldlich bei der IHK bestellbar. Einige Prüfer und Seminarveranstalter haben eigene HPs mit vorbereitenden Unterlagen. Kann aber diesbezüglich nur für den Kaufmann der Wowi weiterhelfen.


          Mfg
          Bjö.