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rosy_12955593

  • 26. Jan 2006
  • Beitritt 14. Apr 2005
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  • In Foren ist kein Platz für eine Doktorarbeit
    lieber Robse, deine Hinweise hatten nichts mit selbständigen Handwerkern zu tun. Nur im letzten Abschnitt werden Handwerker KURZ angeschnitten und auch nicht genau, bezüglich der Handwerkerrolle, eingegangen. Soviel zu deinem "UMFASSENDEN" und "KOMPETENTEN" Rat. Ich könnte hier natürlich komplett alles aufführen bezüglich Handwerk und Möglichkeiten sich nicht zu versichern , was aber zu weit gehen würde. Da man auch nicht weiß in welchem Handwerk sich selbständig gemacht wurde. Zudem kommt die Handwerkskammer automatisch auf einen zu, die werden vom Landratsamt informiert, da die Handwerkskammer auch Geld von einem will, sobald man Selbständig ist. Zudem muß ich das ja nicht nochmals raten, wenn es schon geschrieben wurde. Mein Rat war bezugnehmend Handwerkertätigkeiten und nicht wie Du aufgeführt hast für Soziarbeiter, Hebamen, selbständige Lehrer etc. Das hat mit Handerwerkern und deren Gesetze absolut nichts zu tun. In bezugnehmend darauf hast du hier den Ratsuchenden sicher mehr verunsichert mit dieser Litanei im oberen Teil. Auch habe ich geschrieben, dass sie sich lieber versichern sollte, auch wenn sie es nicht muß.
    Wenn ich dir zuliebe aber eine Abhandlung über die Versicherung der Handwerker schreiben soll, geb Bescheid, dann nehm ich mir mal die Zeit dafür.

  • rosy_12955593

    Oh und noch das wichtigste vergessen:
    Selbstständige im handwerksähnlichen Gewerbe (B2-Branchen) waren schon bisher von der Beitragspflicht ausgenommen.

  • Nun mein Fachwissen
    nehme ich mir daher raus, da ich selbständig bin und mein Männeken mit einem Handwerksbetrieb selbständig ist. Grundsätzlich sind Unternehmer von der Pflichtversicherung befreit. Die oben angegebenen Sachen haben nix mit Handwerk zu tun und darauf habe ich mich auch nicht bezogen. Zudem sollte man nicht angeben, dass man nur für einen Arbeitgeber arbeitet, da man sonst die Behörden wegen Seinselbständigkeit an der Backe hat. Ein Handwerker ist auch nicht Arbeitnehmer ähnlich. Aber das nur so am Rande.
    Zudem kommt es darauf an ob man in der Handwerksrolle unter A oder B eingetragen ist. Handwerker die in B Abschn. 2 eingetragen sind, müssen keine Pflichtversicherung abschließen. Die unter A können sich befreien lassen. Allerdings sind die Handwerker die ein zulassungspflichtiges Handwerk, also die mit Meister, und unter A eingetragen sind, grundsätzlich von der Pflichtversicherung befreit.
    Da wir aber nicht genau wissen, was sie/er für ein Handwerk betreibt, hör ich hier mal auf.


    Robse, schön weiter googeln, die Handwerksverordnung hat noch einiges mehr zu bieten ;-)

    • Keine Pflicht
      auch ein selbständiger Handwerker ist ganz normal selbständig und nicht verpflichtet Rentenversicherung zu zahlen. Du solltest dich auf jeden Fall versichern. Eventuell eine Kombi aus gesetztlich und privat, aber Pflicht ist das keine.

    • Kannst ja probieren,
      aber das wird ein langer Bürokratiekampf mit der Bahn. Eventuell kannst ja argumtieren, dass Kinder unter 12 Jahre auch umsonst fahren dürfen (war zumindest früher so, ist das heute auch noch so?) und, dass dein Hund unter 12 wäre. Erwähnen, dass keine Schilder etc. da waren. Aber erfahrungsgemäß interessiert das die Bahn nicht sonderlich. Ansonsten hake es unter Erfahrung ab und löse nächstes mal den Kinderfahrschein und setzte deinen Hund auch neben dich auf den Platz, denn mit erwerb des Scheins, darf er sich auch einen Platz suchen zum sitzen. So mache ich das um gegen die Bahn zu rebelieren. Schließlich sieht man auch keine Mutter, die ihr Kind unter die Sitzbank schiebt.

    • Schon beim Anwalt gewesen?
      Ich habe gerade schnell deinen anderen Thread überflogen. Nicht wundern, wenn ich etwas doppelt frage. Ich nehme an, er möchte sich nach USA Recht scheiden lassen? So weit ich weiß, kann er nicht einfach das Sorgerecht abgeben, da die USA immer nach Kindeswohl entscheiden, d.h. zum Kindeswohl gehört die Pflege der Beziehung zu beiden Elternteilen. Keiner darf den Kindern dieses Recht verweigern. Auch deutsche Gerichte und Jugendämter nicht. Daher laß dir keine Angst wegen Kindesentziehung machen. In den USA hast du wohl mehr Recht in dieser Hinsicht wie in Deutschland. Aber wie gesagt, nicht dass er dich wegen dem Unterhalt über den Tisch zieht und später das Umgangsrecht einklagt.
      Warst du schon bei einem Anwalt? Soweit ich noch weiß, kann man wenn du Deutsche bist und ihr in Deutschland gelebt hab, derjenige der den Scheidungsantrag stellt aussuchen nach welchem Recht er geschieden werden möchte. Ich rate dir dazu das deutsche Recht zu nehmen. Da er hier auf Unterhalt für dich und das Kind verpflichtet wird.
      Wegen dem Hausrat kannst du gerichtlich gegen ihn vorgehen, bzw. nach deutschem Recht einen finanziellen Ausgleich verlangen. Wer hat denn die Sachen gekauft? Wie alt? Ansonsten einigt man sich in der Regel ohne die Gerichte.
      Lass dich nicht einschüchtern, denn Unterhalt für dich und Kind steht dir auch nach USA Recht zu. Nur dort ist es nicht so fest reglementiert wie in Deutschland. Dort kommt es darauf an einen guten Anwalt zu haben, um an Geld zu kommen.
      Geh am besten schnell zu einem Anwalt der sich mit USA auskennt.

      • Keine Panik
        die Mutter wollte ihr Kind nicht verkaufen. Sie wußte gar nichts davon. Laut Staatsanwaltschaft war es wohl ein "Scherz" bzw. Racheakt eines Bekannten.
        Nicht gleich alles Glauben und verurteilen. Erst Fakten sammeln. Wichtig heut zu tage :-)

        • Ein Zweiteinkommen würd ich ihm nicht schenken
          Ich war immer froh, wenn ich einen Gutschein für die Buchhandlung bekommen habe, da die Fachbücher ziemlich teuer sind.

        • Mhm, dumme Frage:
          wie haben das denn deine Eltern seither mit dem Finanzamt gemacht? Man muss oder sollte ein Sparbuch wg den Zinsen bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Wenn das Finanzamt Dir auf die Schliche kommt, bist Du wg Steuerhinterziehung dran und nicht deine Eltern. Egal, ob Du es wußtest oder nicht bzw. wenn Du etwas beantragst (Bafög, sonstige Hilfeleistungen etc.) kannst Du dich strafbar machen, wenn Du es nicht angibst. Daran sollten deine Eltern mal denken. Und wie ist das mit dem Antrag, für den Freibetrag für die Guthabenzinsen? Den mußt du mit Volljährigkeit selbst unterschreiben.
          Grundsätzlich hast du ein Recht auf Aushändigung des Sparbuches. Wenn es deswegen Streit gibt, buche das Sparkonto einfach online auf ein von dir eingerichtetes Sparbuch um. Das Geld aber nicht um Unverstand ausgeben:-) Da haben deine Eltern schon recht.

        • Tja
          für ein paar Minuten Spaß darf er jetzt 18 Jahre Unterhalt zahlen. Hart aber Wahr, er muß Unterhalt für das Kind bezahlen bis es die Schule bzw. eine Ausbildung beendet hat. Jedoch sollte dein Freund das Kind erstmal NICHT anerkennen, nichts unterschreiben etc. sondern auf einen Vaterschaftstest bestehen. Wenn dieser dann bestätigt, dass dein Freund der Vater ist, dann wird die Mutter wohl Unterhalt für ihr Kind verlangen. Da es ein One-Night-Stand war, glaube ich nicht, dass die Mutter selbst auch Unterhalt bekommt. Nach neuster Rechtsprechung bekommen auch nicht verheiratete Mütter eine Zeitlang Unterhalt vom Erzeuger des Kindes.

        • Hast du schon mal daran gedacht
          wie es wäre, wenn er sich für dich von seiner Familie trennen würde? Was da alles auf dich zukommen würde? Eine Ex die voller Wut auf den Mann und vor allem auch auf dich ist. Zwei Kinder die 14tägig beim Vater sind und die, die Ferien mit ihm verbringen, wenn die Frau dies überhaupt zulässt. Ein Mann mit dem man keine sorgenfreie Zukunft aufbauen kann, da man immer die Exfrau mit einplanen muß, da sie jährlich den Gehaltszettel ihres Exes anfordert um die Hälfte seines Gehaltes einzukassieren.
          Könntest du den Streß der Scheidung mittragen und falls es ganz schlimm kommt, die Vorwürfe deines Freundes, wenn er wirklich fertig ist, dass er den ganzen Ärger nur wegen dir hat. Ist jetzt mal eine andere Sichtweise, schließlich mußt du dir auch im klaren sein, was wäre wenn er sich trennen würde und zu dir kommen würde. Viele Gebliebte sind sich den Folgen nicht bewußt und den ganzen Streß der auf sie zukommt. Wenn du das alles auf dich nehmen willst, dann muß es wirklich der Mann deines Lebens sein.
          Aber eines ist mir jetzt noch nicht klar, ich habe die anderen Treads nicht gelesen, was sagt denn "er" dazu? Hat er mit offenen Karten gespielt und dir gesagt, dass er nur eine Affaire möchte oder dir Hoffnungen gemacht? Ansonsten muß ich dir sagen, als Geliebte denke zuerst an dich. Solange es dir Spaß macht ist es gut, aber sobald es dir schlecht dabei geht, beende es. Stürze dich wieder in dein Studium, gehe aus und verabrede dich. Sonst kommst du aus dieser Beziehung nicht mehr so schnell raus und zerstörst dein Leben, wärend er auf heile Familie macht und evtl. die nächste ins Unglück zieht.

          • carly_12096318

            Ja, da hast du allerdings recht
            Der Deutsche ist ja nicht gerade für seine Gastfreundlichkeit bekannt. Selbst in Reiseführer für Deutschland steht, dass der Besucher nicht erschrecken soll, wenn er an der Supermarktkasse nicht begrüßt wird, sondern nur mürrisch angeschaut wird. Das sei nicht böse oder unhöflich gegen einen gemeint, sondern in der deutschen Dienstleistung so üblich.
            Als Deutscher aber erschreckt man regelrecht wenn man, wie z.B. in Schweden, mit einem strahlenden Lächeln an der Kasse empfangen wird und einem auch noch fröhlich einen schönen Tag gewünscht wird. So ging es mir jedenfalls :-) Und das hat die gute Damen nicht nur bei mir so angewand, sondern bei allen Kunden und nicht nur einen Tag, sondern jeden Tag.
            Aber Grundsätzlich gebe ich dir recht, Neid und Mißgunst sind hier leider an der Tagesordnung. Und das gejammer, dass alles so schlecht ist, dass es einem früher besser gegangen ist, aber dann seinen neuen Mercedes aus der Garage fährt, geht mir auch schon lange auf den Keks. Deswegen habe ich für mich einfach gesagt, dass ich mich durch diese Personen nicht runterziehen lasse und halte mich von solchen Leuten fern, wie auch vor Neid und Mißgunst. Ist zwar schwer, da bei uns das ganze Haus voll davon ist ;-) und ich jetzt als "die hält sich wohl für was besseres" gelte, aber mir geht es wieder gut.
            Allerdings spiele ich auch schon seit 3 Jahren mit dem Gedanken nach Schweden auszuwandern. Allerdings solltest du das Land erstmal besuchen und kennenlernen, schließlich ist in Schweden auch nicht alles grün. Z.B. bist du dort sozial nicht so gut abgesichert wie in Deutschland.

          • Im allgemeinen ist es ja überall besser
            wie im eigenen Land ;-) Egal aus welchem Land man kommt. Zum Beispiel wollen wohl viele Niederländer nach Deutschland, da es hier so liberal sei.
            Wenn ich aber ein Land empfehlen würde, wäre das Schweden. Freundlich, Hilfsbereit. Optimismus weiß ich nicht, dass kommt ja auch immer auf einen selber an. Allerdings gibt es noch ein Land, daß das alles hat und zwar die Philippinen. In keinem anderen Land habe ich soviel Freude, Freundlichkeit, etc. kennengelernt. Allerdings mußt du da etwas auf den europäischen Komfort verzichten.
            Was ist passiert? Warum willst du weg? Es gibt sicherlich auch in Deutschland ein paar Ecken, die das haben, was du suchst. Also, ich hab eine gefunden :-)

            • Auch meine Meinung,
              du solltest mal mit ihm Reden. Vielleicht frisst er sämtliche Probleme in sich rein, weil er dich damit nicht belasten will oder er will sich damit zuhause nicht auch noch beschäftigen müssen. Geschäftlich, Geldprobleme etc. und irgendwann muß das natürlich raus. Vielleicht kümmerst du dich auch etwas zu viel um ihn? Männer sind da manchmal komisch, fühlen sich unterdrückt. Vielleicht meint er das, wenn er sagt, dass ihr in fertig macht. So war es in meinem Bekanntenkreis. Frau hat alles für ihren Mann getan, der hat nie was dagegen gesagt und irgendwann tat es einen Knall. Er kam sich unmündig zuhause vor. Nunja, da war es auch ein extrem Fall, sie hat ihm selbst die Zeitung so aufgeschlagen hingelegt, dass er sich nur noch hinsetzen mußte um bei seiner Lieblingsrubrik loslesen zu können.

            • Die Geschichte Württembergs
              da wir gerade ein 300 Jahre altes Haus renovieren und ich wissen möchte, was dieses Haus alles so erlebt hat, bevor wir kamen ;-)

            • Die Dinger sind schwer wieder loszukriegen
              aber hast du vielleicht ein Cerankochfeld zuhause? Dann müsstest du auch so einen Kratzer für das Kochfeld haben und mit diesem die Bilder "vorsichtig" entfernen. Also wirklich ganz vorsichtig die Bilder abkratzen, nicht dass du das Fensterglas beschädigst. Ob es auch andere Möglichkeiten gibt, weiß ich nicht. Ich bin nicht so der Bastler, ich hab das nur mal bei meiner Schwester gesehen, dass die die Bilder mit diesem Kratzer abkratzt.

            • Mhm,
              in welchem Zusammenhang denn? Geht es um einen älteren Menschen?
              Gibt verschiedene Fachbegriffe die zu deiner Beschreibung passen könnten: Demenz, Amnesie (ist allerdings ein Überbegriff), hier wird noch unterschieden: Anterograd: Erinnerungsverlust für Ereignisse, die nach dem Beginn der ursächlichen Erkrankung oder des ursächlichen Einflugfaktors auftreten.
              Retrograd: Erinnerungsverlust für Ereignisse, die vor dem Beginn der ursächlichen Erkrankung oder des ursächlichen Einflußfaktors auftraten.
              Hypnotische Amnesie als spontane oder suggerierte Unfähigkeit, Inhalte der Hypnose oder die Herkunft bestimmter Suggestionen aus der Hypnose zu erinnern.

              • shena_12375982

                Nun,
                nach 1,5 Jahren und einem Gespräch mit dem Chef, bei dem wohl nix rausgekommen ist, darf man wohl langsam seinen Unmut zeigen, denke ich. Zumal es an die eigene Existenz geht. Schließlich zeigt sich der Chef auch nicht gerade sozial gegenüber seiner Mitarbeiter, ganz davon zu reden, dass er seine Pflichten als Arbeitgeber verletzt. Später kommt noch raus, dass er keine Sozialabgaben mehr gezahlt hat, dann wirds noch viel schlimmer für die Mitarbeiter.

                • shena_12375982

                  Das war wohl eher eine
                  Frage von ihr, "ob" sie kündigen soll. Sie hat nicht klar gesagt, dass sie kündigt. Und ich habe ihr geraten, "nicht" zu kündigen, da sie sonst Ansprüche verliert. Wenn sie erst kündigt und dann ihr Geld einklagen will, hat sie sehr schlechte Karten. Vor allem, da sie dann die Kosten alleine tragen darf. Das Arbeitsrecht ist nicht wie das Familienrecht. Wenn sie vor Gericht geht, muß der Arbeitgeber die Kosten tragen + den Anwalt, wenn sie dort noch einen Vertrag hat. Klage muß nicht immer sein,meist reicht schon ein Brief vom RA, dass doch bitte pünktlich bezahlt werden soll, dass Chefe mal in die Hufe kommt. Vermutlich versucht er die gängige Praxis von Firmeninhabern, in dem er die Mitarbeiter soweit bringt, selbst zu kündigen, um nicht in Insolvenz oder gar verpflichtet wird, Abfindung zu zahlen, die ihr als Mitarbeiterin zusteht, wenn er sie kündigt. Somit spart er und hat keinen Ärger mit seinen Mitarbeitern und zahlt dann halt schnell das ausstehende Gehalt. Das ist zur Zeit gängige Praxis und das erfährt man eben erst, wenn man zum Anwalt geht und wie man sich dagegen wehren kann.
                  Und ich glaube nicht, dass sie hopla hop, bei der jetzigen Arbeitsmarktlage, einen neuen Job bekommt. Wenn sie selbst kündigt bekommt sie beim Arbeitsamt eine Sperre und sie muß Rede und Antwort stehen, warum sie gegen diese Zahlungsmoral nichts unternommen hat.
                  Zudem besteht auch die Möglichkeit Beratungskostenbeihilfe von der Staatskasse zu beantragen. Ähnlich wie bei Prozeßkostenhilfe.
                  Fahrlässig finde ich deine Ratschläge, wenn du dich in Richtung Arbeitsrecht nicht auskennst und behauptest, dass man da nichts machen könnte. Solche Ratschläge können nach hinten losgehen.