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pepe_12374298

  • 9. Sept 2013
  • Beitritt 2. März 2011
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  • pala_12508072

    Toll der Mut zur Aufrichtigkeit :BIEN:
    Das der Vater die Vaterschaft anerkennen soll und bei Wunsch auch Kontakt mit dem Kind haben darf, ist ein sehr mutiger Schritt. Du kannst tatsächlich ein sehr guter Stiefvater sein und dass Deine Frau es ebenfalls so zu handhaben bereit ist, ist sehr gut. Das gute an der Lösung, dass Du die Vaterschaft anfechten wirst und er die anerkennen soll ist, dass das Kind sein darf. Es ist keine Lüge notwendig, kein Familiengeheimnis.


    Und falls das ganze doch nach einiger Zeit in die Brüche geht, so wirst Du nicht zum Zahlesel für dieses Kind gemacht werden können.


    Respekt!

  • :shy:
    danke fürs Kompliment, im Blog ist auch schon der erste Kommentar dazu

  • Gute Frage! :super:
    zumal ja neben dem Schwangerwerden auch noch ganz andere Dinge geschehen können, die nicht so erfreulich sind.
    Z.B. AIDS/HIV, Hepatitis, Tripper etc.

  • Kuckuckskind - Erklärung
    Es gibt Kuckuckskinder, wo der gesetzliche Vater von der ganze Geschichte weiß. Das Kind ist dann der einzige, der nichts von seiner wahren Abstammung weiß. Auch nicht gerade ein schöner Gedanke.


    Begrifferklärung Kuckuckskind
    http://kuckucksvater.wordpress.com/begriffe/

  • Schöne Liebe ...
    Hi wirrwarr2013,


    es gibt einige Paare, die nach langer Beziehungsdauer den Kick suchen und z.B. einen ONS, eine Affäre oder gar einen Swingerclub besuchen. Manche sind dann offen und ehrlich mit einander, andere machen es heimlich. Bei Deiner Geschichte ist für mich nicht ersichtlich, ob ihr beide dann das Abenteuer gemeinsam gewagt hattet oder nicht. Wenn ja, dann stellt sich mir die Frage, ob sie ihre Affäre von dem Abenteuer her kennt. Wenn sie heimlich eine Liebschaft hatte, kann ich Dir nur davon abraten, Dich jemals wieder auf sie einzulassen. Wer einmal fremdgeht, wird wahrscheinlich es auch wieder machen.


    Ganz heftig läuteten bei mir die Alarmglocken, als ich las, dass sie sich von Dir und damit von der Institution Familie abgewendet hat. Offenkundig sah sie keinen Wert mehr darin. Doch jetzt, wo Du wieder mehr als Versorger in Frage kommst, wird sie vielleicht nur genau deswegen zugreifen.


    Was ist mit dem Kind, was nun kommen wird. Möchtest Du - falls sie es wünscht - das Kind als Kuckuckskind aufziehen, sprich ihm vormachen, dass Du der Vater seist? Gesetzlich wirst Du es ja dank des altmodischen Paragraphen 1592 BGB Abs.1 eh werden. Kinder haben das Recht auf Identität und ein wichtiger Bestandteil der Identität ist die leibliche Abstammung. Das Recht ist in den UN-Kinderrechtskonventionen im Paragraphen 8 festgeschrieben. Nur kennt fast kein Mensch diesen.


    Bedenke, dass mit der Geburt des Kindes die Zweijahresfrist zur Vaterschaftsanfechtung beginnt, da Du ja bereits einen Zweifel an Deiner Vaterschaft bzw. Kenntniss über Deine Nichtvaterschaft hast. Danach wirst Du für immer der Zahlesel bleiben.


    Mein Tipp: Mache gleich nach der Geburt die Vaterschaftsanfechtung, damit Du nicht der gesetzliche Vater des Kindes bist. Du kannst - wie in anderen Patchworkfamilien auch - der gute Stiefvater sein. Lass dem Kind seinen Vater, ob er es will oder nicht, ist völlig unbedeutend. Der Staat wird Deiner Frau und dem Kind schon helfen, dass der Vater des Kindes zumindest finanziell zur Verantwortung gezogen wird.


    Was ist, wenn der Vater des Kindes Umgang mit seinem Kind möchte? Wirst Du Dich dann der Vater-Kind-Beziehung in den Weg stellen, so wie es gerade Andreas Haft erleben muss?


    Hier seine Geschichte, aus der Sicht des Vaters.
    http://kuckucksvater.wordpress.com/2012/10/01/meine-tochter-ist-ein-kuckuckskind-meine-tochter-soll-kein-kuckuckskind-sein-teil-6-von-andreas-haft/


    Im Kuckucksvaterblog werde ich über Deinen Fall berichten, mal sehen, wie dort die Reaktionen sein werden.
    Weg stellen?