Auf jeden Fall zu Anwalt
Hallo!
Also in der Schwangerschaft bist du zunächst einmal unkündbar, ausser du bist in einem befristeten Arbeitsverhältnis und dann läuft der Vertrag aus, ob schwanger oder nicht, wenn er nicht verlängert wird. Ein Krankenschein rückwirkend auszustellen ist bedingt möglich und da es bei Dir bloß ein Tag ist...also ich würde mir deswegen keine Sorgen machen....deine Chefin hat das Problem, dass Du schwanger bist und sie zahlen muss. Im Krankheitsfall 6 Wochen lang, dann übernimmt die Kasse und Sie ist verpflichtet Dir bis 3 Jahre nach der Entbindung die Stelle zuzusichern, was bei Insolvenz des Unternehmens nicht mehr gewährleistet ist. Mit der Bezahlung ab dem gesetzlichen Mutterschutz übernimmt die Kasse einen Teil, den Rest zahlt, nach meinem Wissen der Arbeitgeber, hier gilt glaube ich auch die 6 Wochen Frist. Im Regelfall ist der Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochn nach der Geburt. Das Gesetz ist auf Deiner Seite, keine Angst. Am besten Du lässt Dich beraten. Denk an Deinen kleinen Schatz im Bauch.....reg Dich nicht so viel auf, gönn Dir Ruhe, beantrage vielleicht eine Kur bei der Krankenkasse....ansonsten kann ich nur sagen: Deine Chefin ist eine asoziale Kuh und gehört mal anständig verklagt...vielleicht sollte DIE sich mal den Kündigungsschutz durchlesen....Handle jedoch sofort und geh am besten gleich morgen zum Anwalt, bei Klage gelten auch bestimmte Fristen. Jede Kündigung, die einseitig ist, ist anfechtbar.....Viel Glück