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moments

  • 19. Juni 2021
  • Beitritt 21. Mai 2021
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  • Hallo,


    er hat sich auf so einer Seite angemeldet ...und sich eine Fake Emailadresse eingerichtet ...
    ich möchte Dich nicht ängstigen, aber lange darüber nachdenken muss man da ja wohl nicht ... die Fake Adresse ist natürlich dafür da, damit er's vor Dir verbergen kann.
    ... Du kannst ihn ja darauf ansprechen, ob's was bringt, wage ich zu bezweifeln ... er wird Dir irgendwas erzählen um sich aus der Affäre zu ziehen und um Dich zu beruhigen ... da wirst Du kurze Zeit später wieder so dasitzen wie jetzt und Dich fragen, was Sache ist ... ich kann Dir nur eines raten... Türe auf ... Typ raus ... Tür zu ... das Kind kriegst Du auch alleine groß ... viel Glück .. das schaffst Du ...

  • user255825478

    Hallo,
    ja hab richtig gelesen. Was Du sagst, stimmt ja auch insoweit ... aber die Sache ist ja die, dass sie sich als Mutter ja noch gar nicht die Chance hatte, zu beweisen ... wenn ich richtig verstanden hatte, so hat man ihr das Kind ja bereits im Krankenhaus , kurz nach der Geburt weggenommen und da würde mich die Begründung interessieren ... wer hat den Verein gerufen und wieso ??? Kindeswohlgefährdung wäre ja in diesem Galle wohl grundsätzlich auszuschließen, die hat's ja gerade gekriegt ... also was wirft man ihr vor ??? Du glaubst gar nicht, wieviele Fehlentscheidungen von diesen Ämtern getroffen werden ... das muss dringend geprüft werden ...


    Liebe Grüße
    C.

    • Hallo, liebe Nadja,


      ich bin sowas ähnliches, wie eine Anwältin. Der ganze Fall kommt mir etwas sehr kurios vor.
      Es stellt sich hier natürlich als erstes einmal die Frage, was man Dir eigentlich vorwirft ???
      Du meintest, man hat Dir das Kind bereits im Krankenhaus weggenommen ??? Direkt nach der Geburt ??? Also zum ersten geht das normalerweise nicht so einfach, einer Mutter das Kind weg zu nehmen. Da müssen drastische Gründe vorliegen.
      Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn man Dir beweislastig nach einer gewissen Zeit vorwerfen kann, dass Du Dein Kind verwahrlosen lässt, dich nicht um ihn kümmerst etc.
      Oder wenn sich eine schwere psychische Störung nachweisen lässt, die daraus schließen lässt, dass eine Erziehung bei Dir sich aus diese, Grunde schwierig gestalten würde. Liegt dergleichen nichts gegen Dich vor, so verstehe ich die Beweggründe des Jugendamtes nicht. Du hast Dein Kind gerade erst zur Welt gebracht und befandest Dich noch im Krankenhaus. Was wollen die Dir denn vorwerfen ??? Überforderung ??? Völliger Unsinn.
      Du konntest Dich als Mutter noch gar nicht beweisen ... dazu hattest Du noch keine Gelegenheit. Und wenn Du überordert wärst, wäre das ebenfalls kein Grund, Dir das Kind weg zu nehmen. Es ist nicht ungewöhnlich, das man am Anfang nach der Geburt erst mal seine Rythmus finden muss. Das Leben hat sich über Nacht verändert ... das ist alles normal .. da mussten alle Mütter bis jetzt durch und das wird sich in den nächste 100 Jahren auch nicht ändern ... also ... man müsste mal Akteneinsicht nehmen ... aber eigentlich weiß ich nicht , was die Dir vorwerfen wollen ... das muss mit professioneller Hilfe sofort geklärt werden und dann muss eine sofortige Herausgabe des Kindes an Dich als Mutter erfolgen ..
      Sollte das Amt immer noch rumspinnen, können die ja Hilfestellung anbieten, Euch besuchen etc.


      Gruß C.