Meines Wissens nach...
keiner.
Ich gehe davon aus,daß ihr beide noch zu Hause wohnt und es grundsätzlich keinen Grund gibt auszuziehen (abgesehen von eurem Wunsch zusammen zu leben).Die Eltern sind in diesem Fall aber nicht gesetzlich verpflichtet Euch Eure Wohnung oder andere Kosten zu zahlen.Anders sieht es aus, wenn sich Eltern und Kind z.B. derart zerstritten haben, daß ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, aber das scheint ja bei Euch nicht so zu sein.Bei einem Auszug hättet ihr also rein rechtlich,glaube ich, nur Anspruch auf das Kindergeld.
Gruß
angelmarnie