Rechtlich betrachtet
ist es wirklich so, dass auch ein Reiter die Hinterlassenschaften des Pferdes, umgangssprachlich auch Pferdeäpfel genannt, "unverzüglich und schadlos" auf öffentlichen Verkehrsflächen zu beseitigen hat, ganz genauso wie der Hundebesitzer, da auch hier ein Bußgeld droht.
Hilft Euch das irgendwie weiter??? ;-)
LG
Heike