Ich verstehe auch die Logik nicht,
die hinter der Idee steckt, so etwas nicht ins StGB zu schreiben, weil der Paragraph für Falschanschuldigungen benutzt werden könnte. Die paar Frau, die tatsächlich Falschanschuldigungen begehen, die drehen und wenden den angeblichen Vorfall sowieso so, dass die Vorraussetzungen zur Strafbarkeit erfüllt werden.
Es ist doch aber genau andersrum, dass die vielen vielen Fälle, in denen die Frau Nein gesagt hat, aber sich aus Angst nicht mit Händen und Füßen gewehrt hat, gerade deshalb noch vor Anklageerhebung eingestellt werden, weil die Aussage der Frau eben NICHT angezweifelt wird. So blöd wäre doch keine, die eine Vergewaltigung erfinden wollte.