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gobnet_11887824

  • 2. Aug 2014
  • Beitritt 6. Juli 2009
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  • Kindergeld
    ...steht dir natürlich auch zu.


    Bist du allein, oder hast du einen Partner?
    Wenn du allein bist, solltest du dich auf jeden Fall mal mit Pro Familia oder ähnlichen Stellen unterhalten, die können dir ggfs weitere Hilfen in Aussicht stellen oder dir sagen, ob dir ggfs Hartz 4 zu steht.

  • Elternzeit
    wenn dein baby am erreichneten ET 2.8. kommt, musst du innerhalb einer Woche ab Geburt das Schreiben bzgl Elternzeit an deinen AG senden (sprich es sollte bis zum 9.8. ankommen, am besten per Einschreiben).
    Elternzeit beginnt am Tag der Geburt, also z.B. am 2.8. und wenn du zwei Jahre gehen würdest, bis zum 1.8.16.


    Wenn das Baby früher kommen sollte, hast du länger Zeit für das Schreiben an deinen AG, weil die 7 Wochen ja später anfangen. KOmmt dein Baby später, verschiebt sich die Zeit z.B. Geburt am 10.8., dann musst du spätestens das Schreiben am 17.8. einreichen (und entsprechend verlängert sich auch der Mutterschutz).


    Ich hoffe, das war verständlich?


    Alles Gute

  • Ich finde es schon richtig
    dass so früh noch nix ausgestellt wird, ich habe auch nix bekommen. es kann noch so viel passieren!!! was ich dir natürlich nicht wünsche, aber ich würde mit sowas erst ab woche 6 zum ag gehen, wenn du als erzieherin arbeitest...dann kann man nämlich auch schon sehen, ob das herz schlägt... ansonsten lass dich krank schreiben und warte, bis man den herzschlag sieht/hört...
    alles gute

    • Hm, vielleicht mal zum steuerberater?
      ansonsten zum elterngeld, davon werden auch steuern bezahlt...nicht direkt, aber durch das elterngeld wird euer einkommen erhöht, und damit auch der steuersatz...normal sind so 10%, die du pro monat zurück legen solltest, damit du hinterher nicht dein blaues wunder erlebst...ich musste auch beide male elterngeld zurück zahlen, weil ich wieder arbeiten gegangen bin, könnte also, wenn du zu früh anfängst (vor dem 1. geburtstag) auch passieren...


      wir haben übrigens immer 4/4 gehabt und es auch noch nie geändert...mein mann verdient doppelt soviel wie ich, ist beamter, ich angestellte...wir holen in der steuererklärung das geld wieder raus, nachzahlen möchte ich nix!!!

    • Hallo
      ich glaube kaum, dass du ansprüche auf eine abfindung hast.
      zur sicherheit würde ich an deiner stelle eine rechtsberatung aufsuchen und mich dort erkundigen.....
      arbeitet deine freundin bei einem rechtsanwalt, oder wie kommt sie auf die idee???

    • Ich habe nach der zweiten ss
      Rosacea bekommen,das kommt dem nahe,was du schreibst...ich hatte kleine eiterpickel und rote flecken...schlimmer wird es,wenn man Lebensmittel/Getränk mit bestimmten Stoffen zu sich nimmt,z.b. Rotwein oder Alkohol im allgemeinen. Metrocreme nehme ich seitdem regelmäßig,und muss es wohl bis an mein Lebensende tun...


      Lass dich am von deinem Hautarzt beraten.
      Alles Gute

    • Wenn du im ersten jahr
      nach der geburt arbeiten gehst, wird dir das geld auf das elterngeld angerechnet und du musst etwas zurück zahlen.


      wenn du dir das elterngeld auf zwei jahre hast splitten lassen, kannst du im zweiten jahr verdienen was du willst, es wird nicht angerechnet.

    • Du bekommst
      als mutterschaftsgeld das, was du in den letzten 12 wochen vor dem mutterschutz verdient hast. sprich, hast du immer 400 euro im monat verdient, bekommst du auch 400 euro im mutterschutz....

      • Elterngeld
        Du bekommst,wenn du vorher arbeiten warst,nur 20 Monate die Hälfte vom Elterngeld. Von den 12 Monaten Anspruch werden ja schon zwei für das Mutterschaftsgeld abgezogen.macht 10 Monate x 2= 20 Monate. Du kannst jetzt auch schon anfangen zu arbeiten,das ist kein Problem. Gilt für beide Jobs


        LG

      • Hallo biene,
        ich versuche dir das mal zu erklären.
        beispiel:
        dein kind kommt am 10.01.2013 zur welt, der mutterschutz von 8 wochen (bei frühchen gibt es 12 wochen) geht bis zum 7.3.2013.
        Elternzeit ist ab dem Geburtstag des Kindes zu nehmen, heißt: wenn du z.B. 1 Jahr zu Hause bleiben willst, musst du 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes (in dem Fall also in der ersten Woche nach Geburt) deinem Arbeitgeber schriftlich, am besten per Einschreiben, mitteilen, dass du vom 10.01.2013 bis 09.01.2014 in Elternzeit gehst. Bei zwei Jahren dann eben vom 10.01.2013 bis 09.01.2015. Was du in den ersten zwei Lebensjahren planst und deinem AG mitteilst, ist verbindlich! Heißt, du kannst nicht sagen, ich bleibe zwei Jahre zu Hause, und dann willst du doch schon nach einem Jahr wieder arbeiten. Nur mit seinem Einverständnis kannst du wieder arbeiten. Da dein AG aber ggfs eine Vertretung eingestellt hat, wird er sich darauf vielleicht nicht einlassen.
        Dein Mann muss seinem AG auch mindestens 6 Wochen vor der geplanten Elternzeit Bescheid geben. Bedenkt bitte, dass diese Monate vom Geburtstag des Kindes abhängig sind, heißt beim 10.01. wären zwei Monate z.B. vom 10.02. bis 09.03. und nicht vom 01.02. bis 28.02.


        Dein Mann und du, ihr könnt auch gleichzeitig in Elternzeit gehen, aber insgesamt nur 12 Monate (2 fallen ja weg, weil du im Mutterschutz warst und es auf das Elterngeld angerechnet wird), also du z.B. 7 Monate und er 5, oder du 10 und er 2, so wie ihr es plant.
        Und wenn ihr mehr als 1000 Euro verdient, bekommt jeder 65% vom vorherigen Durschnittslohn.


        Die Unterlagen für das Elterngeld würde ich mir frühzeitg besorgen und ausfüllen, ggfs Verdienstbescheinigungen von euren Arbeitgebern ausfüllen lassen und nach der Geburt einfach nur noch den Namen und Geburtsdatum vom Kind eintragen. Und dann so schnell wie möglich bei der Elterngeldstelle abgeben, weil es manchmal bis zu 6 Wochen dauert, bis der Antrag durch ist, wenn er denn vorher komplett und richtig ausgefüllt war.


        Ich hoffe, es war alles verständlich erklärt. Wenn du noch Fragen hast, melde dich.


        Alles Gute

      • Das elterngeld
        kann man sich für 1 oder 2 jahre bzw. 10 oder 20 monate auszahlen lassen, wenn man vorher arbeiten war.


        wenn du nach 1 jahr wieder arbeiten gehst, wird dir nix auf das elterngeld angerechnet.
        zahlst du allerdings steuern, muss du eine steuererklärung machen und das elterngeld angeben, denn es unterliegt dem progressionsvorbehalt und es werden quasi steuern vom elterngeld abgezogen.
        das gleiche gilt für deinen ehemann, falls du verheiratet bist und ihr zusammen veranlagt werdet. dann zahlt ihr steuern auf das elterngeld.....ich hoffe, das war nicht zu kompliziert?!


        wegen der elternzeit: du kannst bis zu 3 jahre elternzeit pro kind nehmen und in der zeit verringert arbeiten.muss nur alles dein AG mitmachen...wenn du allerdings sagst, ich komme nach 18 monaten wieder voll, dann kannst du das nicht rückgängig machen ohne probleme...


        LG

        • Meinst du das betreuungsgeld, was jetzt demnächst kommen soll?
          also wenn das kind zu hause bleibt, ist es ja egal, wer es betreut, ob du oder dein mann/oma...
          von einem jahr bis vor dem 3. geburtstag soll es die 100 euro geben, wenn es denn kommt.....

        • Ich glaube, du bekommst nichts
          dafür verdient dein mann einfach zu gut.
          mit dem kindergeld stehen euch über 2100 euro zur verfügung.
          du würdest nur alg1 bekommen, wenn du auch dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst, sprich arbeiten willst, dich bewirbst usw. oder du gehst zurück in deine alte firma.
          wenn du also eure haushaltskasse aufbessern willst, müsst ihr entweder die versicherungen kündigen/dich einschränken und sparen, oder arbeiten gehen. gibt nur die zwei möglichkeiten.....


          LG

        • Also
          Als allererstes würde ich meinen ag fragen,ob er mir eine Bescheinigung ausstellt für die ElterngeldStelle, was ich wann verdiene in der restlichen Zeit des elterngeldbezugs. Die können dir dann ausrechnen,wie dein Elterngeld für diese Monate aussieht.
          Ansonsten nimmst du die Differenz vom alten zum neuen Lohn, davon 65%... Aber exaktere Auskünfte wurde ich mir beim Amt holen...du musst übrigens auch die Abrechnungen beim Amt einreichen,wenn du Geld im elterngeldbezug verdienst. Das gilt aber nur in den ersten 12 Monaten. Danach ist es egal,was du verdienst...interessant,wenn du das Geld hast splitten lassen.

        • Wann machst du denn dort sauber?
          ich denke du bist vor bzw nach der betreuung der kinder in den räumlichkeiten unterwegs, hast also direkt nichts mit ihnen zu tun. die meisten kinderkrankheiten können ja nur über direkten kontakt übertragen werden, also sehe ich da eigentlich keine gefahr.
          aber was ist mit den putzmitteln? trägst du handschuhe, sind gefährliche stoffe dabei?! frag doch mal deinen ag, wie du dich jetzt verhalten sollst...falls er von der ss schon weiß.


          LG

        • Tummy tub?
          Kennst du den badeimer? Ich konnte meine Kinder in Ruhe und ohne Probleme in dem Eimer baden,würde ich jeder babywanne vorziehen!
          LG

        • Up
          von seite?????
          fast sind wir in der versenkung verschwunden, glaube ich....das meiste spielt sich jetzt wohl bei whats app oder fb ab.....


          maja entwickelt sich prächtig. mittlerweile sind drei zähne draußen, und die nächsten drei lassen bestimmt nicht mehr lange auf sich warten (sind schon unter dem zahnfleisch sichtbar). sie ist super und probiert auch schon einiges aus, was sonst nicht auf ihrem speiseplan stand.



          wie gehts dem rest?


          GLG

        • Nachteil könnte sein
          dass nach der heirat dein elterngeld auf sein einkommen gerechnet wird und er dadurch etwas mehr steuern zahlen muss.
          verdienst du denn viel, sprich, bekommst du mehr als den mindestsatz von 300 euro elterngeld???

        • Hallo
          und erst mal alles gute zur schwangerschaft.


          im einzelhandel war es bei meiner freundin so, dass ihr chef ihr eine möglichkeit schaffen musste, sich irgendwo hinzusetzen, wenn es nicht mehr ging. arbeitest du JEDEN tag, ohne zwischendurch mal 1-2 tage frei zu haben????
          ich glaube, dass das nicht geht. kannst du deinen frauenarzt vielleicht fragen?
          und was machst du genau im kh? schwer heben darfst du ja jetzt auch nicht mehr...zur not muss auch hier dein ag dafür sorgen, dass du arbeiten machst, zur not im büro, die für deinen zustand angemessen sind....


          LG

        • Du nimmst für das elterngeld
          den normalen antrag. da kann man auch irgendwo ankreuzen, dass dein mann plant auch in elternzeit zu gehen.
          deine formulare/unterlagen kannst du ja schon mal vorbereiten und dann nach geburt abgeben.


          ihr könnt auch gleichzeitig in elternzeit sein, oder nacheinander, allerdings muss dein partner spätestens den 13. und 14. lebensmonat nehmen.


          das elterngeld errechnet sich aus den letzten 12 monaten vor der geburt (bei deinem mann) bzw. 12 monate vor dem mutterschutz (bei dir). wenn ihr beide arbeiten geht, will das amt auch die entgeltnachweise sehen, in denen ihr arbeiten ward, weil dann das elterngeld reduziert wird. sprich, ihr bekommt von der differenz zu altem und neuem einkommen aus teilzeit 65%. nach möglichkeit solltet ihr dann also schon mal eure arbeitgeber fragen, wass ihr in der zeit verdient. und, wenn möglich, in den LEBENSMONATEN des kindes anfangen mit dem elterngeld. sprich: wenn das kind am 20. geboren wird, und du am 1. august wieder arbeiten gehst, wird dir das elterngeld für den monat auch schon gekürzt!!!!
          leider ging das bei mir nicht, dass ich die lebensmonate arbeiten gehe, ich musste auch am 1. mai anfangen. folge war, dass ich die zeit mit weniger geld bis zum ende des monats überbrücken musste mit ersparnissen.


          also überlegt euch das alles ganz genau!!!!


          wenn du fragen hast, frag ;-)