Hallo Ine
nicht aufgeben, dies müsst ihr Euch zur Devise machen und verinnerlichen. Bin selbst adoptiert worden und hatte mit meiner Mutter das gleiche Thema, bin auch noch meine Restfamilie am suchen und habe von meinem leibl. Vater keinen Namen. Und so weiter..
Nun zu Euch, erstmal hast Du das gesetzliche Recht Deine Schwester zu finden, auch wenn Deine Mutter dies notariell beurkundet hat. Was allerdings recht veraltet ist und nur bei stillen Adoptionen getätigt wurde. Wende Dich an das zuständig Gericht in der Stadt in der Deine Schwester geboren wurde, Hilfe bekommst Du vom zuständigen Jugendamt. Ich habe alle Schriften und Aktenvorgänge nach Beantragung einsehen dürfen. Also nicht verunsichern lassen, es steht Dir zu.
Frage ebenso in der Klinik an, Deine Mutter soll alles was ihr einfällt aufschreiben. Der Notar auch wenn er nicht mehr existiert, muss seine Aktenvorgänge mindestens 30 Jahre aufbewahren, also besteht die Chance das ein Nachfolger diese archiviert hat. Die meisten werden auf Film gebannt und irgendwo aufbewahrt.
Auch wenn Deine Schwester einen anderen Namen bekommen hat, hat sie einen sog. Geburtsnamen, den kannst Du beim Roten Kreuz angeben, der Suchdienst hilft dort weiter und forscht.
Es gibt auch noch andere Instiutinen die weiterhelfen...www.geburtskanal.de
Nicht aufgeben, alles Liebe und Glück für Euch
Carola