Am besten ist es...
du fragst bei deiner sekretaerin nach. bzw. in eurem sekretariat? oder wenn du das selbst bist, schau in den betrieblichen arbeitszeitregelungen rein. sowas MUSS es geben. das ist in jedem betrieb anders. und das kann dir echt nur die "verwaltung" sagen.
ich muss meine krankstunden und auch meine arztbesuche ab 8.30 nicht nachholen. wird mir also nur dann gutgeschrieben, wenn der termin nach 8.30 stattfindet...und mir wird auch nur die tatsaechliche zeit beim arzt gutgeschrieben, anfahrtszeit nicht.
von 8.30 bis 15.30 ist regulaere *pflicht*arbeitszeit, in der die arzttermine gutgeschrieben werden.
das waren meine betrieblichen regelungen.
lg vienn