...*der erhebe sich jetzt, oder möge für immer schweigen*
hm, sorry, aber dies stammt aus tiefster vergangenheit. und selbst wenn diese frage der geistliche bei der kirchlichen trauung rein rhetorisch stellen sollte, ist die weltliche trauung ja schon längst vollzogen, und somit rechtskräftig.
wenn sich in den letzten 25 jahren innerhalb dieser zu dieser zeit herrschenden regelung nichts geändert hat, dann ist es so, dass ein heiratswilliges paar namentlich sechs wochen im öffentlichen aushang des rathauses/standesamt aushängt. und das wohl innerhalb dieser aushangszeit jemand SEHR triftige gründe gegen diese eheschließung einreichen kann.
das was du dir da ausmalst ist meiner meinung (bei der zeremonie auftauchen und *einspruch* einlegen) feinstes hollywood. nichts für ungut.
shadow