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cassie_11929917

  • 9. Feb 2009
  • Beitritt 30. Juli 2001
  • 3 Diskussionen
  • 18 Beiträge
  • 0 beste Antworten
  • Sie mahnt wieder ab !
    wer ein Opfer von ihr geworden ist, sollte das in allen Foren posten !

  • Hallo Fachmann
    wenn ich richtig mitgelesen habe, dann sind bereits über 200 Nicks auf "furzelsliste".
    Wäre es da nicht einfacher die zu nennen die nicht drauf stehen?


    R

  • Bei anonymen Richtern, anonymen Tätern
    und Anschuldigungen die durch Abwesenheit juristischer Kenntnisse glänzen, wird das bestimmt ein lustiger Prozess.
    Vergleichbar mit dem Gärprozess...

  • Die Lines sind auf dem absteigenden Ast
    sie haben den Markt kaputt gemacht und nun kommt die Quittung.
    Leider wird die "örtliche Kartenlegerin" da mit hinein gezogen.
    Sagen wir es mal so: 1 Stunde astro-tv und du kennst alle Tricks der Esoberatung.
    Was dann noch übrig bleibt ist die persönliche Begabung. Das ist leider bei vielen Kartenlegerinnen nicht ausreichend.

  • Persönlichkeitsrechte, denn niemand hat das Recht intime Details anderer, ohne deren Einverständnis, in der Öffentlichkeit zu diskutieren.


    Das Recht in der Zukunft eines anderen Menschen, ohne dessen Wissen herumzuschnüffeln, hat auch niemand. Ob die Aussagen der Kartenleger nun eintreffen oder nicht spielt dabei keine Rolle.


    Es wird Zeit diesen esoterischen Gedankenschnüfflern, die dies auch noch öffentlich im Fernsehen tun, klar zu machen, dass dies ungesetzlich ist!


    Rachel

  • Es ist ein eklatanter Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte
    denn niemand hat das Recht intime Details anderer, ohne deren Einverständnis, in der Öffentlichkeit zu diskutieren.


    Das Recht in der Zukunft eines anderen Menschen, ohne dessen Wissen herumzuschnüffeln, hat auch niemand. Ob die Aussagen der Kartenleger nun eintreffen oder nicht spielt dabei keine Rolle.


    Es wird Zeit diesen esoterischen Gedankenschnüfflern, die dies auch noch öffentlich tun klar zu machen, dass dies ungesetzlich ist!

  • Wenn der Admin unter Druck kommt
    weil ein Beitrag mit Beleidigungen etc. in seinem Forum steht, wird er die IP raus geben. Das kann sehr schnell gehen.
    Gerade geschäftsschädigende Äußerungen können sehr,sehr teuer werden und keine Admin hat grosse Lust darauf das selbst zu zahlen inclusive der Abmahnungskosten, Gerichts- und Anwaltskosten.


    Deshalb wird hier (zurecht) schnell gelöscht was Probleme machen könnte.


    Seht euch einfach mal die für Beleidigung, üble Nachrede, etc. im STGB an.

    • Wie so oft gibt es ein paar ganz lustige Vögel
      die kein Thema ernst nehmen können.


      Macht nichts! Ich werde einfach in den anderen Foren rumkramen und mal sehen was andere zu diesem Thema sagen.


      Z. B.


      Schwarze Schafe


      xxx - provider: erst haben die mich 1 Woche lang Views und Klicks sammeln lassen, und dann wird ohne eine Ankündigung oder sonstwas, einfach der Account gelöscht! Auf Mails kommen auch keine Antworten. Also Finger weg! )

    • snaedis_12159858

      Qb2 - geh einfach mal davon aus
      dass auf jeden deiner Verteidigungsbeiträge eine neue Schweinerei ans Licht kommt. Viel Spaß!



      >>>>>>>>>>>>&g-t;


      Schwarze Schafe


      xxx - provider: erst haben die mich 1 Woche lang Views und Klicks sammeln lassen, und dann wird ohne eine Ankündigung oder sonstwas, einfach der Account gelöscht! Auf Mails kommen auch keine Antworten. Also Finger weg! )

    • Es gab in letzter Zeit schon einige kritische Beiträge zum Thema Provider. Offensichtlich ist es so, dass einige schwarze Schafe dieser Branche den Esoterikmarkt entdeckt haben und nun kräftig abzocken.


      Vor allem Kartenlegerinnen sind gern bereit etwas Geld durch eine "eigene Line" dazu zu verdienen.


      Die Masche der Betrüger funktioniert nun so:


      Du meldest dich bei einem Provider an und erhältst eine Gebührennummer. Für jede Minute die über diese Nummer telefoniert wird, bekommst du Geld. Das klingt gut und wer liest schon das Kleingedruckte!
      Nach ein paar Monaten, wenn die Umsätze entsprechend hoch sind, weil du deine ganzen guten Kunden über die Gebührenummer anrufen lässt, entdeckt der Provider plötzlich dass er bestimmte Kosten "versehentlich" nicht abgerechnet hat.
      Üblicherweise ist der Betrag so hoch, dass sich das ganze Geschäft für dich nicht mehr rentiert, ja sogar dass du in den Miesen bist.
      Der Provider sagt "sorry" und du hockst auf den Kosten!
      Ich kann von diesen Gebührennummer nur abraten. Die Gewinne machen die Provider und die Kartenlegerinnen machen ihre Beratungen für einen Hungerlohn.


      Letztendens übernehmen dann die "Damen mit der erotischen Stimme" den guten Kundenstamm der Kartenlegerinnen.


      Rachel

    • carina_12866342

      Nein, so geht es nicht lightning!
      wenn jeder den anderen betrügen kann mit dem Hinweis: wer mitmacht ist selber schuld, dann ist kein vernünftiges Zusammenleben mehr möglich. Es muss immer so etwas wie Vertrauen, wenn auch auf niedriger Basis geben.

    • hennie_12871793

      Ja vor allem werde ich Ärger
      mit dem bekommen, der das Az als Wz geschützt hat. Wahrscheinlich so ein Cleverle wie du, das den Unterschied zwischen sarkastischem Humor und zynischer Ironie nicht kennt.


      Rache - l

    • In einem längst überfälligen Urteil des Arbeitsgerichts Hannover (Az: 231/12/03B) wurde einer Kartenlegerin eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 849 Euro zugesprochen.
      Die Klägerin konnte dem Gericht glaubhaft machen, dass ihre jahrelange Beratungstätigkeit zu einer therapieresistenten Schizophrenie geführt hat. Wie mehrere Gutachter bestätigten,leidet die Frau zudem an einem gravierenden Realitätsverlust.
      Wie das Gericht feststelle wurde durch den permanenten Druck die Zukunft vorherzusagen ein manischer Zustand erzeugt, der eine rapide Veränderung des Hirnstamms im Sinne eines rezidivierenden Abbaus, nachgewiesen durch EEG, zur Folge hatte.
      Da sich aber die Kartenlegerin zumindest am Anfang ihrer Tätigkeit darüber bewusst war, dass sie ihren Klienten nur etwas vorschwindelte, erkannte das Gericht zunächst auf Teilschuld der Klägerin.
      Gleichwohl war der Klägerin die volle Rentenzahlung zuzugestehen, weil sie aufgrund ihrer Behinderung auf ständige fremde Hilfe angewiesen ist. Den Antrag der Klägerin ihrem Schutzengel ebenfalls eine Rente zuzugestehen, lehnte das Gericht ab, da die Existenz des Engels nicht nachweisbar sei.


      Im Gutachten wurde ferner festgestellt: Schizophrenie ist eine Krankheit, bei der die Betroffenen nicht zwischen Phantasie und Realität unterscheiden können. Gedanken und Wahrnehmung vermischen sich, die Grenzen zwischen innerer und äußerer Welt wird aufgehoben.


      Jeder geistig gesunde Mensch sieht Personen oder hört imaginäre Stimmen, seien es nun Phantasien oder alte Erinnerungen. Aber gesunde Personen sind sich der Tatsache bewusst, dass diese Personen und Stimmen nicht real sind, sondern nur eine Projektion der eigenen Gedanken. Sie können zwischen Realität und Halluzination unterscheiden. Für Menschen, die unter
      Schizophrenie leiden, sind diese imaginären Personen und Stimmen dagegen völlig real.


      Im Falle der Klägerin wurden die Aussagen der Tarotkarten zur scheinbaren Realität, weil die
      Klägerin dem inneren Druck nicht stand halten konnte.
      Dieser innere Druck entsteht dadurch, dass sich die meisten Kartenleger völlig darüber im Klaren sind, dass sie weder die Zukunft aus den Karten lesen können, noch über die Zukunft Auskunft geben können. Da sie aber, trotz besseren Wissens, diese Tätigkeit ausüben, entsteht ein soziales Defizit. Das Bewusstsein gut zu verdienen reicht auf Dauer nicht
      aus, um dieses soziale Defizit zu kompensieren. Folglich teilt sich das Bewusstsein, respektive es bildet sich eine Schizophrenie aus.
      Für diesen Vorgang ist die Klägerin geradezu ein Präzedenzfall, so dass das Gericht dem Antrag der Klägerin statt gab.
      Hannover 20. 07. 2007



      Eure Rachel

    • Historisch gesehen ist diese Abstimmung Nonsens!
      Kartenleger 1, ich bezweifle, dass du durch Abstimmung oder auch per Dekret ( :amour: ) historische Tatsachen ändern kannst.
      Es gibt einfach seit mehr als 3 000 Jahren Liebeszauber. Sie sind im Gilgamesch genauso beschrieben wie im Kamasutra. Es war bei den Ägyptern, Karthagern und bei den Babylonieren üblich der Liebe mit allen möglichen Mixturen und Ritualen zu entfachen.
      Die griechische und römische Literatur ist voll von Liebeszaubern und Liebestränken.
      Erzähl mir bitte niemand, dass ein Liebeszauber keine Partnerzusammenführung ist.
      Ich kann verstehen, dass mancher Kartenleger verzweifelt ist, wenn er feststellt, dass es Liebeszauber schon seit über 3000 Jahren gibt, das Kartenlegen aber erst seit ca. 600 Jahren.
      Dass das Legen der "bunten Bildchen" immer mehr in Verruf gerät liegt nicht an den paar Hexen die PRF oder PZF machen, sondern an der brutalen Kommerzialisierung des Kartenlegens.
      So wie durch die Fernsehsender praktisch alle divinatorischen Tätigkeiten ausgeschlachtet werden, darf sich niemand wundern, wenn der Kunde misstrauisch wird und der ganzen Esoterik den Rücken kehrt.


      Vielleicht solltet ihr lieber darüber Abstimmen ob für die Esoterikberatung bestimmte Regeln gelten sollen.


      Der gegenwärtige Wildwuchs wird sonst unweigerlich dazu führen dass die Esoterik vom skurill-mystischen vollständig ins banal-lächerliche abgeleitet und die Kirche hätte euch wieder da, wo ihr früher auch wart:


      als Wahrsager auf dem Jahrmarkt!

    • cassie_11929917

      Noch was jsdhsfur (?)
      die Telefonberatung die du mitgeschnitten hast solltest du in ein sog. Gedächtnisprotokoll umwandeln. Das kannst du nämlich bei Gericht vorlegen.
      Aber zu gewinnen ist so ein Prozess nicht, denn ein Berater (egal ob Finanz-, Immobilien-, Bankberater etc. haftet äussert selten für das was er sagt) Ein Esoterikberater wird bei Gericht von vornherein als "Exot" eingestuft und du hast damit schon eine Teilschuld. Wenn du am Ende die Gesprächsgebühren zurück erhältst, kannst du froh sein.


      Wie gesagt, einen TV-Berater könnte man eher dran kriegen weil es von vornherein öffentlich ist.

    • Eine Beratung im Fernsehen
      wird natürlich juristisch anders bewertet als ein
      Gespräch "unter vier Augen" bzw. unter Ausschluß der Öffentlichkeit.


      Jede Aussage, von der die Beteiligten von vornherein wissen, dass sie in die Öffentlichkeit kommt, darf auch öffentlich diskutiert werden.
      Und, das ist juristisch interessant, die Beteiligten sind auch für das Gesagte verantwortlich. Insbesondere wer im Fernsehen auftritt ist sich dessen bewusst.


      Es gibt darüber keine Urteile, aber ich gehe davon aus, dass ein Hellseher, der öffentlich eine bestimmte Behauptung macht, auch dafür in einem gewissen Rahmen verantwortlich ist. Schließlich nützt er ja auch den Werbeaspekt, das heisst die höhere Glaubwürdigkeit einer Aussage die "im Fernsehen" gemacht wird.


      Wenn auf dieser Basis geklagt wird, dürften die TV-Berater alt aussehen!


      Rachel