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botum_11933003

  • 31. März 2014
  • Beitritt 28. Mai 2013
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  • Rechte
    Väter haben im Verhältnis zu ihren Eigen-Leistungen (die Mutter hat das Kind 9 Monate unter großen Entbehrungen produziert, nicht der Vater) undendlich viele Rechte. Sie bestimmen mit dem Sorgerecht auch den Aufenthalt der Mutter mit, die sich, gefängnisgleich, von ihrem Wohnort niemals mehr entfernen kann.

  • Kindeswegnahme
    oh Gott, was Du durchmachst. Wende Dich Doch vielleicht für eine Beratung an den Kinderschutzbund, den VAMV oder aber an die Mütterlobby, das ist der einzige deutsche Mütterverein, in dem sich Frauen wie Du zusammengetan haben.

  • Narzisstische Mutter
    es ist schlimm, eine narzistische Mutter zu haben. Deine Großeltern haben Dir vermutlich das Leben gerettet, dadurch, dass Du immer Kontakt auch zu ihnen haben konntest. Es wundert mich sehr, dass Du nicht selbst bestimmen kannst, wo Du leben willst. Ab 14 dürfen die Kinder doch eigentlich selbst bestimmen, wer das Sorgerecht für sie hat. Ab 16 werden die Selbstbestimmungsmöglichkeiten noch einmal erhöht. Manche 16-jährige leben schon allein.

  • Vererbung
    Du arme, die Lösung von allem ist vermutlich: die Kinder haben vermutlich einen Knaks von der Scheidung bekommen (Scheidungen haben entgegen vielen Aussagen von Psychologen in erster Linie LANGFRISTIGE Folgen), der sich jetzt am Ende der Pubertät erst richtig zeigt. Zudem haben sie sicher eine schlechte psychische Konstitution von der Mutter genetisch mitbekommen. Da kann man nachen, was man will. So etwas ist eben auch vererblich.

  • Unterhalt
    irgendetwas kann in Deinem Bericht nicht stimmen. Wenn die Mutter des Teenagers schon mindestens acht Jahre vom Vater getrennt war, kann sie doch nicht nach ein paar Jahren plötzlich Unterhalt für sich verlangen. Vor allem: wo der Sohn schon so groß ist. Geht es vielleicht um Kindesunterhalt? Wer ein Kind hat, der muss in der Tat für dieses Kind finanziell aufkommen. Auch Arme müssen ihr Kind finanzieren und können es nicht verhungern lassen. Wenn Ihr so wenig Geld habt wie Du beschreibst, dann kann der Beitrag des Vaters für seinen Sohn nur sehr gering sein. Vermutlich so gering, dass ein Kind damit niemals zur Hälfte finanziert werden kann. Manche Menschen können mir ihrem Geld nicht haushalten. Die Gehhaltspfändung liegt vermutlich an ganz anderen Dingen. Die Markenklamotten, die werden vom vermutlich geringen Beitrag des Vaters nicht bezahlt. Was andere Menschen mit dem Geld machen, dass sie besitzen oder dass ihnen zusteht, damit hast Du im Grunde nichts zu tun. Der eine zieht sich gut an, der nächste kauft Alkohol und Zigaretten. Gerade alleinerziehende Mütter achten sehr darauf, dass ihr Kind gut angezogen ist. Sie wollen nicht, dass das Kind weniger hat als die anderen oder man ihm die Situation ansieht. Deine Sicht ist im Grunde genau die der typischen Stiefmutter. Das liegt nicht an Deinem Charakter, sondern an der Situation. Die böse Stiefmutter, die den anderen wenig gönnt und alles für ihre Kinder will. So findet man sie in jedem Märchen. Es gibt eine Untersuchung, da hat man herausgefunden, dass die Sterblichkeit von Kindern, die bei Stiefmüttern aufwachsen enorm hoch ist im Verhältnis zu den Kindern, die bei den eigenen Müttern aufwachsen. Daten aus den Jahren um 1890. Heute verhungert niemand mehr... aber die Gefühle den STiefkindern gegenüber bleiben immer die gleichen....

  • Gestörter Kindsvater
    so wie es sich anhört, ist der Kindsvater gestört. Er hat ein zwanghaftes Kontrollbedürfnis und will das Kind mit allen Kräften besitzen. Vermutlich setzt er das Kind emotional unter Druck, so dass es nicht mehr aus noch ein weiß und deshalb lügt. Ich würde dem Kind das Handy abnehmen und zur Schule bringen. Weiterhin würde ich sagen: alle zwei Tage ein 10-Minütiger Anruf müsste reichen. Erstmal ist das eine große Umstellung, aber am Ende wird diese Umstellung das Kind emotional sehr entlasten.

  • Ich möchte die schwangeren Mütter(unverheiratete Mütter mit keiner oder schlechter Beziehung zum Kindsvater) nur darauf aufmerksam machen, dass sie, sobald das Kind ihren Bauch verlassen hat, mehr oder weniger rechtlos werden. Über das jetzt grundsätzlich auch den Vätern gewährte gemeinsame Sorgerecht (auch im Falle einer Schwangerschaft mit Abtreibungsforderungen des Vaters und keiner Beziehung)sind Väter in der folgenden Position: Mit dem im Sorgerecht enthaltenen Aufenthaltsbestimmungsrecht können sie die Mutter wirksam hindern, umzuziehen. Für die Mutter gilt dann das Grundrecht der Freizügigkeit nicht mehr. Es gilt dann auch das Grundrecht auf freie Wahl der Arbeitsstätte nicht mehr, da die Mutter gegen den Willen des Vaters nicht umziehen darf. Sie kann auch keine neue Beziehung und Ehe an einem anderen Ort führen. Es ist deshalb allen Müttern zu raten, sich noch in der Schwangerschaft Gedanken zu machen, wo sie wohnen wollen. Und während der Schwangerschaft umzuziehen. Gerade auch bei problematischen Verhältnissen, wenn z.B. der Kindsvater gewalttätig wurde oder eine Persönlichkeitsstörung hat, stalked oder aber sich zum Ganztagsvater und hauptberuflichen Prozessierer hochstilisieren will, kann ein größerer Abstand der Mutter zum Vater den Stress der Mutter sehr minimieren. Wohnt die Mutter erstmal weit weg, und will dann an einen anderen Ort ziehen, wird der Kindsvater nichts mehr ausrichten können. Problematisch ist immer nur, wenn die Mutter sich vom Kindsvater entfernt...... also: vorher nachdenken und handeln, nachher ist es zu spät. Der Stress, in dem sich eine Schwangere wegen Umzug wähnt, ist nur ein Pups im Verhältnis zum Stress, den die jetzt schwangere Frau später hat.....Man kann sich noch einmal rechtlich informieren beim Verein alleinerziehender Mütter und Väter e.V oder bei der Mütterlobby e.V.

  • Kind
    Vielleicht wäre Deine Mutter bereit, das Kind auf Dauer zu nehmen, bzw. mit Dir zu teilen. Vielleicht gehst Du auch zum Amt und bittest um eine Tagesmutter oder darum, das Kind tagsüber in eine Krippe geben zu dürfen. Du brauchst Hilfe und musst sie Dir suche. Vielleicht am besten beim Jugendamt.

  • Vorsicht
    im nahen Osten ist es üblich, nach Trennungen, die Kinder bis zum Alter von acht Jahren bei der Mutter zu lassen. Weil sie einfach bis dahin ihre Mutter brauchen. Danach wechseln viele Kinder in den Haushalt des Vaters über. Der findet, sein Kind gehört jetzt ihm, er möchte, daß er seinen Namen trägt, und Du kannst ganz sicher sein: er möchte gern, daß das Kind Moslem wird und im Kreise seiner Großfamilie als Araber großwird. Du darfst dem Vater auf gar keinen Fall nachgeben, und dem Kind den Namen des Vaters geben. Das Kind darfst Du auch nicht in den Urlaub in den Nahen Osten reisen lassen. Niemand wird er es Dir je wiederbringen. Ich habe vor einigen Jahren informationshalber mal den internationalen Sozialdienst in Berlin angerufen, um mich über die Praxis von Kindesentführungen zu informieren. Dort bekam ich folgende Antwort: den Kindern, die in den Nahen Osten entführt werden, leben dort in aller Regel in Großfamilien. Ihnen geht es dort gut, und damit ist eigentlich aus Sicht des Jugendamtes die Entführung nicht als so problematisch anzusehen. Denn dem Jugendamt geht es nur um das Kindeswohl. Du hast im Nahen Osten niemals eine Chance, Dein Kind wiederzubekommen. Du kannst allerdings mal googeln, ob das Land, in das der Vater reisen würde, dem Haager Abkommen gegen Kindesentführung beigetreten ist. Ich meine, bei Marokko zum Beispiel ist dies der Fall. Jedes Jahr, dass Dein Kind später für einen Urlaub in solch ein Land geht, ist die Chance geringer, dass es dort von der Kultur völlig aufgesogen wird und dass es sich nicht wehren wird bei einer Entführung. Auch die deutsche Sprache wird es dann nicht so schnell verlernen

  • Schritte
    angesichts der Tatsache, dass der Vater Deines Kindes ganz andere Rechte hat, ich sag mal: jede zwei Wochen ein Wochenende Umgang, vielleicht sogar mehr, und auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen könnte, wenn er sich jetzt mal ein halbes Jahr interessiert zeigt, wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig und würde ihn nicht reizen. Halte dich einfach zurück.

  • Jungen ziehen lassen.
    Ich glaube, in Deinem Fall ist es wirklich das beste, den Jungen ziehen zu lassen. Was Du schreibst, hört sich alles schrecklich an, auch sein Verhalten, von Klein auf an. Warum er sich so verhielt.... ich weiß es nicht. Vermutlich lebt er bei den Pflegeeltern und ist nicht mehr auffällig. Daraus schließt das Amt, bei Dir ist er schlecht untergebracht. Einen vierzehnjährigen kann man nicht mehr zwingen, bei einem zu wohnen. Es ist nunmal so. Vielleicht hat er Dir auch übelgenommen, dass Du ihn weggegeben hast. Obwohl das eventuell für ihn das beste war. Du weißt auch nicht, was Dein Mann in Deiner Abwesendheit mit dem Jungen gemacht hat.

  • Neues Kind
    mit dem neuen Kind musst Du vorsichtig sein. nicht dass das Jugendamt Dir das Kind schon in der Klinik entreisst.

  • Telefonnummer
    ich würde nicht mehr hinter dem Vater her sein. Zieh Dein Kind in Ruhe groß und gut ist. Es gibt heute den Väterhype. Laß Dich davon nicht anstecken. Als ob nicht über Jahrhunderte Kinder auch gut ohne Väter großgeworden sind.

    • Alle zwei Wochen übers Wochenende
      Ein so kleines Kind müsste man eigentlich gar nicht über Nacht woanders zum schlafen geben. Vielleicht mit 2,5 Jahren, oder so. Aber da Du es bereits getan hast, hast du damit den Standard festgelegt. Ein Zurück wird es eher nicht geben. In der Zeit, die der Vater mit dem Kind verbringt, kann er machen, was er will. Er kann auch ins Schwimmbad mit ihm fahren. Du hast da nichts zu bestimmen. Wenn der Vater Sorgerecht einklagt, ist es sehr wahrscheinlich, dass er es auch kriegt. Also steht Dein alleiniges Sorgerecht ohnehin auf tönernen Füßen. Wenn Du Dich ans Jugendamt wendest, musst Du von folgendem ausgehen: das Jugendamt findet es toll, wenn der Vater Interesse am Kind zeigt und es ins Schwimmbad mitnehmen möchte. Das ist allgemein nicht schlecht angesehen. Deswegen gibt es extra Babyschwimmkurse. Das Jugendamt ist in erster Linie kindorientiert, in zweiter Linie vaterorientiert. Als Mutter hat man da schlechte Karten. Ich wäre mit dem Jugendamt sehr vorsichtig. Ich würde überhaupt niemals dorthin gehen, wenn ich nicht gezwungen würde. Da entscheiden plötzlich fremde Menschen über Dein Wohl und Wehe, häufig in einer Form, wie Du es Dir nicht vorstellen kannst. Die teilen nicht Deine Sicht. Wenn Du zum Jugendamt gehst, musst du dir vorher einen Bereicht schreiben zum Thema: ich bin der Vater, jetzt die Geschichte aus meiner Sicht. Dann wirst Du feststellen, er hat hier und da gute Argumente. Und dann schreibst Du dir eine Liste mit Dingen: aus meiner eigenen Sicht. Und erst dann kannst Du Dir überlegen: was sage ich dem Jugendamt wirklich, dass ich den Eindruck mache, mir geht es um mein Kind und das Kind ist in wirklicher Gefahr. Hüte Dich vor dem Jugenamt. Du wirst es nicht mehr los, wenn Du Pech hast und stehst ganz schlecht da als bindungsintolerante Mutter. Löse die Probleme mit Hilfe der Schwiegergroßelter. Die scheinen vernünftig zu sein.

    • Eineinhalb Jahre
      Wenn ich den Text nochmal lesen, dann ist es so, daß die Untersuchungen wegen ADHS genau dann losgingen, als Du und der Kindsvater sich trennten. Grund nochmal nach anderen Gründen zu schauen als rein physischen(denn das ist ja ADHS ). Wenn ein Kind eineinhalb Jahre den Vater nicht sieht, kennt es ihn sehr wohl. So manche Tante sehen wir nur alle eineinhalb Jahre. Mein Kind weiss genau, wer das ist. Was bringt den Vater dazu, das Kind so abzlehnen, dass er es nicht sehen will?

    • Vater schwierig
      ich glaube Dir gern, dass der Vater schwierig ist und es vielleicht besser für das Kind wäre, es hätte gar keinen Vater. Allerdings: es zu bemängeln, dass der Vater gläubiger Christ ist und dies Deiner Meinung nach kindswohlschädlich ist, dazu fällt mir gar nix ein. Ich bin auch in einer Freikirche, und dort wird mit Kindern liebevoll umgegangen. Des weiteren schreibst Du selbst, Dein Kind sollte nicht mehr zum Vater, weil er eine neue Freundin hatte. Das sei kindswohlschädlich. Nun dachte der Vater, du hast einen neuen Freund, und tickt auch aus. Ihr beiden bekämpft Euch gegenseitig. Das, was Du als kindswohlschädlich bezeichnest, dazu werden die im Jugendamt ganz böse gucken.....

    • Ganz toll
      Du kannst Dich gar nicht schützen in diesem Land, das ist das Schlimme. Ich kenne Fälle, da ist der Vater auch erst nach mehreren Jahren aufgetreten, hat mit viel Geld Prozesse über Prozesse geführt mit dem Ziel, das Kind zu sich zu holen. Er hatte nämlich in der Zwischenzeit eine Frau mit Kind geheiratet. Jetzt brauchte er auch ein Kind, damit das Familiengleichgewicht wieder hergestellt war.

    • Dein gestörter Junge
      Liebe Mutter, ich kann Deine Verzweiflung verstehen. Natürlich willst Du Deinen Jungen zurück. Aber Du weisst, was Du mit ihm erlebt hast, und: er hat zwei Meerschweinchen getötet. Aus Kindern, die so grausame Sachen machen, werden häufig Jugendliche und Erwachsene, die schlimmes machen. Ich sehe Dein Baby tatsächlich in Gefahr. Willst du das Leben und die seelische Gesundheit Deines Babies opfern für Deinen großen gestörten Jungen? Du machst ihn damit nicht gesünder, aber schädigst Dein Baby. Ich sage das, weil ich selbst eine schwer gestörte Schwester hatte. Die hat mir meine ganze Jugend zertrümmert. Weil meine Eltern sie unbedingt im Hause haben wollten. Eine Bekannte von mir hat einen schwer gestörten mittleren Sohn. Als dann das Baby kam, war es dauernd in Gefahr. Es wurde eigentlich von Anfang an dauerhaft von dem größeren Bruder misshandelt, die Mutter konnte es beschützen, wie sie wollte. Aus dem Baby ist dann durch die ganzen Misshandlungen wiederum ein schwer gestörtes Kind geworden. Ich kann Dir nur den Tip geben: konzentriere Dich auf Dein Baby und versuche Deinem Baby ein gesundes Umfeld zu geben. Laß das gestörte Kind aussen vor. Es zerstört nur Euer ganzes Leben, so hart es klingt.

    • Eifersucht
      Jetzt mal ganz ehrlich. Wenn man nicht bereit ist, 50 EUR im Monat mehr zu zahlen und wegen der Folgen dann lieber traurig ist, dann stimmt da etwas nicht. Viele Menschen in diesem Land leben von ganz wenig Geld und müssen rechnen, können nicht in den Urlaub fahren, sich kein Auto leisten, kein Fitnessstudio, kein Essengehen. Zu diesen Menschen wird die Mutter als Alleinerziehende mit Sicherheit auch gehören. Für die sind die 50 Euro genau der Betrag, mit dem sie Winterstiefel, einen Schwimmkurs, eine Jacke, einen Ausflug oder oder des Kindes finanziert. Ich kann Dir sagen: als alleinerziehende Mutter greift man verzweifelt nach jedem 10-EUR-Schein. Sorg als erstes dafür, dass der Vater den Betrag an die Mutter überweist, der notwenig ist. Dann wird sich der Ärger zum Teil schonmal klären. Deine Eifersucht kann ich verstehen. Ich wollte als Single-Frau auch keinen Vater, der immer nur an das Kind denkt. Ein Kind im Bett sollte allerdings kein Grund für Eifersucht sein. Mein kleiner schläft auch bei mir im Doppelbett. Kinder im Bett werden doch nur geduldet, weil man ihnen keine Angst zumuten will, oder das Gefühl des Ausgeschlossenseins. Das ist nichts tolles für Eltern, auf das andere eifersüchtig sein müssten.

    • Amt ignorieren
      das Amt kannst Du leider gar nicht ignorieren. Es ist sogar so, dass schlechte Erlebnisse Deines Kindes mit dem Vater nicht negativ bewertet werden. Mir sagte einmal eine Dame auf dem Jugendamt: Es ist so gut, wenn das Kind die negativen Eigenschaften des Vaters in sich integrieren kann. Der Kontakt des Vaters zum Kind wird heute über alles gestellt. Bu bist also gut beraten, Dich dem Jugendamt gegenüber sehr vorsichtig zu äußern. Es ist übrigens durchaus möglich, dass der Vater sich jetzt dauerhaft kümmern will. Viele Väter können mit Babies noch nicht viel anfangen. Wenn die Kinder dann größer sind, aber schon.