Hm
ja es geht ja darum was ist wenn der arbeitsplatz nicht ihren bedürfnissen angepasst wird und es ist ja egal ob 7 oder 20. ssw sie MÜSSEN rücksicht nehmen
Der Arbeitsplatz einer werdenden Mutter ist so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen muss. Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter gefährdet sind, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen, wie z.B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel oder Freistellung wegen Beschäftigungsverbotes. Außerdem hat der Arbeitgeber auf Grund seiner Meldepflicht nach 5 MuSchG der Aufsichtsbehörde die Beschäftigung der werdenden Mutter mitzuteilen.
ich weiß das die sichten des Arbeitsnehmers und Gebers unterschiedlich sind