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ardit_12469810

  • 1. März 2018
  • Beitritt 11. Juli 2017
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  • dagwin_12931510

    Hallo,
    ich bin Lerntherapeut aus Hessen. Mit der Anerkennung der Dyskaklkulie ist es allgemein schwierig. Die entsprechenden Legasthenieverbände kempfen da seit jahren aber auch bei der Legasthenie/ Lese-Rechtschreib-Störung und Lese-Rechtschreib-Schwäche wird es als Schwieriger.


    Für Ihren speziellen Fall habe ich folgendes Gefunden:
    Weiterhin werden in Bayern leider kein Nachteilsausgleich und kein Notenschutz für Kinder mit Dyskalkulie gewährt. Trotzdem haben Schulen die Möglichkeit, für Hilfe und Entlastung zu sorgen. Als Lehrer können Sie Ihren betroffenen Schülern mit individuellen Ansätzen der schulischen Förderung wertvolle Unterstützung bieten.


    Und auch die neue Schulordnung für Grund- und Mittelschulen sieht vor: Nach § 11 Satz (2) (GrSO) und nach § 13 Satz (2) (MSO) kann in Bayern aus pädagogischen Gründen auf eine Bewertung der Leistungen durch Noten zeitweilig verzichtet werden. Weiterführend ist in der BaySchO festgelegt, dass für den zeitlichen Umfang der Hausaufgaben gilt: §28 Satz (2) 1An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen gilt eine Zeit von bis zu einer Stunde als angemessen.


    Auch das neue Bundesgesetz zur Teilhabe geht auf die Dyskalkulie ein und sagt, wenn sie nicht durch andere Fertigkeiten ausgeglichen werden kann ist sie durchaus einer Geistigen Behinderung in der Teilhabe gleich zu setzen und dementsprechen zu unterstützen.


    Bei dem Lehrer empfehle ich erst einmal:
    mit offenen Karten zu Spielen, sagen sie ihm wie die Schülerin sich fühlt.
    Abelieren sie an ihm als Pädagoge.


    MfG
    Heilpädagoge und Lerntherapeut Björn Uhl