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an0N_1271655499z

  • 25. Jan 2006
  • Beitritt 25. Jan 2006
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  • 19 Beiträge
  • 0 beste Antworten
  • an0N_1273824299z

    Asthma
    Hallo, ich bin seit 3 Jahren Mitglied bei Elixia und am Anfang war das Studio auch was die Hygiene angeht, nichts zu beanstanden. Durch die Nachlässigkeit des Managements und des übrigen Personals, ist der Club zu einer Dreckbude verkommen. Ich kämpfe nun seit über 2 Jahren um Sauberkeit in diesem Club, eben weil ich wie du Asthma habe (Hausstauballergie) u.a. Beschwerden. Inzwischen habe ich von der Geschäftsführung eine Verwarnung bekommen, dass ich das Putzpersonal nicht anweisen darf, was es tun soll. Das habe ich nie getan, aber die überforderte Clubmanagerin will mich loswerden, da ich zuviel Hintergrundwissen über sie selbst und anderes habe. Trotz Aufforderung wurde die Verwarnung nicht zurückgenommen und so habe ich das zuständige Gesundheitsamt über die Nichtbeachtung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften benachrichtigt. Vielleicht findest du in deinem Club ähnliche Verhältnisse. Es wird ein Putzpersonal beschäftigt, das erstens nicht deutsch kann oder können will und zweitens nur den Dreck verteilt. Ich würde nach solchen Mängeln Ausschau halten und das Studio bei der Behörde anzeigen. Das kannst du auch anonym machen bzw. mit der Bitte diese zu wahren. Du hast ja nichts zu verlieren. Versuche es erstmal damit. Wenn du willst, kann ich dir meinen Text nachsenden. Was nützen uns dicke Muskeln und ein fester Rücken, wenn wir während des Trainings ersticken können.:-))


    soviel für heute.
    Lasse dich also nicht einschüchtern durch Hausverbote und Verwarnungen.

    • Gratulation
      Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Ich bin noch dabei, aber wahrscheinlich nicht mehr lange, da die hygienischen Bedingungen in meinem "Club" mich ständig erkranken lassen.
      Werde mir den Text aufheben.
      Vielen Dank für diese gute Nachricht


      rosaberg

      • keiko_12941129

        Ja
        ich kenne beides, es stimmt.
        Man wird sicher sowieso vorgestellt und dann genügt die Begrüßung auf dem Flur, Hände müssen nicht geschüttelt werden. Schließlich musst du irgendwann auch arbeiten. Zimmer links und rechts mit einem Guten Morgen bedenken, wenn die Tür offen steht und das reicht. Ich war 25 Jahre im ÖD. Der Rest ergibt sich später, wen man sonst noch persönlich die Ehre erweisen will.
        Viel Erfolg

      • Studium
        Hallo, sofern ich weiß, bietet die Uni Mainz (Germersheim) ein Dolmetscherstudium an und ebenfalls die Humboldt-Uni in Berlin. Schaut doch einfach mal nach im Netz.
        Ich habe über 20 Jahre als Fremdsprachensekretärin an der Uni gearbeitet, aber ich habe die Sprachen schon "von zu Hause" mitgebracht.
        Viel Erfolg bei der Suche


        rosaberg

      • zeus_12440067

        Fristen für Schönheitsreparaturen
        dem obigen Beitrag stimme ich voll zu. In meinem Mietvertrag steht auch die "saubere Übergabe", aber an anderer Stelle steht auch, dass Küche und Bad alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafzimmer alle 5 Jahre zu renovieren sind.
        Ich denke, dass nach 5 Jahren wohnen und das auch nicht als Einzelperson, die Wohnung renoviert, d.h. die Wände geweisst werden müssen. Das habe ich in unserem Haus schon nach einem Jahr bei einer ausgezogenen Mieterin erlebt, die auch das Bunte liebte.
        Da wird wohl nichts helfen...
        MfG rosaberg

      • pancho_12940679

        Ich auch
        Hallo, auch ich habe diese Erfahrung gemacht. Mein Vertrag ist vom Oktober 2003. Vergangenen Sommer wollte man meinen Antrag auf Freistellung nicht nachkommen. Doch ich habe mich durchgesetzt, da ich eine ärztliche Verordnung hatte auf Physiotherapie, die in Deutschland nicht durchführbar war.
        Wegen "Gleichstellung" wollte man vorerst meinen Antrag ablehnen. Doch ich lasse mich mit niemanden gleichstellen. Nirgendwo!:-))
        Grüße auch von mir
        Rosa

      • Verbraucherzentrale
        Hallo, ich würde das, was Du noch von der Firma hast ausdrucken und der Verbraucherzentrale mit der Kopie des Widerrufschreibens schicken. Wie die anderen schon geschrieben haben, nur per Einschreiben der Rechnung widersprechen und natürlich auf keinen Fall bezahlen!
        Du bist bestimmt nicht die Erste, die betrogen werden soll.
        Viel Erfolg!

      • Vermieter im Recht
        Hallo, ich gebe ungern den Vermietrn recht. Aber diesmal ist es so. Untenstehendes habe ich gerade aus Internet gezogen und gestern gab es im Fernsehen sogar zufällig einen entsprechenden Beitrag dazu, ich glaube im Wiso..
        Also:
        Die nachstehenden Empfehlungen sollen helfen, unter Berücksichtigung der technisch-physikalischen sowie hygienischen Anforderungen energiesparend zu heizen und zu lüften:
        Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem möglichst kontinuierlich!
        Dies gilt auch für die Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie ein niedrigeres Temperaturniveau wünschen.



        Unterbinden Sie die Luftzirkulation nicht!
        Das ist besonders wichtig an Außenwänden. Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm (besser 10 cm) Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenem Sockel.



        Behindern Sie nicht die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellte Möbel.
        Durch Wärmestau erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen. Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung registriert Ihr Heizkostenverteiler sonst einen etwa 10 bis 20 % zu hohen Verbrauchsanteil, weil er die verringerte Wärmeabgabe nicht berücksichtigen kann. Sie werden durch Beachtung dieser Empfehlung vor finanziellem Schaden bewahrt.



        Halten Sie die Türen zu weniger beheizten Räumen stets geschlossen.
        Die Temperierung dieser Räume ist Aufgabe des im Raum befindlichen Heizkörpers. Andernfalls dringt mit der wärmeren Luft aus Nebenräumen zu viel Feuchtigkeit ein, die beim Abkühlen der Luft dann zum Teil als Kondensat ausfällt.
        Demgegenüber bringt die Lufterwärmung im Raum ein Absenken der relativen Luftfeuchte, d.h. die Wasseraufnahmefähigkeit der Luft wird in diesem Fall vergrößert.



        Schenken Sie der Raum- und Wohnungslüftung besondere Aufmerksamkeit, besonders bei fugendichten Fenstern.
        Sie dient nicht nur dazu, verbrauchte Luft durch hygienisch einwandfreie zu ersetzen. Eine wesentliche Aufgabe des Lüftens ist auch die Abführung von Wasserdampf, damit die relative Luftfeuchte keinesfalls die Behaglichkeitsgrenze und zugleich kritische Grenze für Kondensatbildung 50 bis 60 % relative Luftfeuchte übersteigt.
        Die abzuführende Wasserdampfmenge beträgt je nach Wohnungsgröße und Intensität der Nutzung 10 bis 30 Liter pro Tag.



        Bei offenen Feuerstellen in der Wohnung muss sichergestellt sein, dass auch die Verbrennungsluft kontinuierlich ersetzt wird.
        Dies kann z.B. geschehen durch einen sogenannten Luftverbund zwischen mehreren Räumen.
        Die entsprechenden Öffnungen in den Innenwandteilen bzw. Türen dürfen aus Sicherheitsgründen keinesfalls verschlossen werden!
        Bei Feuerstätten mit geschlossener Brennkammer wird die Verbrennungsluft über Kanäle zur Brennkammer herangeführt. Ein Austausch mit der Raumluft findet in diesem Fall nicht statt.



        Lüften Sie bedarfsgerecht und dennoch energiebewusst.
        Dabei geht zwar etwas Heizenergie verloren. Dies muss jedoch im Interesse gesunder raumklimatischer Verhältnisse und zur Vermeidung von Feuchteschäden hingenommen werden. Es kommt darauf an, diesen Verlust so gering wie möglich zu halten. Dies gelingt am besten durch kurzes intensives Lüften. Sie sollten deshalb Fenster und Türen kurzfristig weit öffnen und nach Möglichkeit Durchzug schaffen. Nach etwa fünf bis zehn Minuten ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach Erwärmung wieder zusätzlichen Wasserdampf aufnehmen kann.


        Der Vorteil dieser "Stoßlüftung" ist, dass mit der verbrauchten Luft nur die darin enthaltene Wärme entweicht, während die in den Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherten, viel größeren Wärmemengen im Raum bleiben und nach dem Schließen der Fenster mithelfen, die Frischluft schnell wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen. Diese "Stoßlüftung" sollte bei Anwesenheit in der Wohnung mehrmals täglich wiederholt werden.



        Vermeiden Sie Dauerlüften während der Heizperiode.
        Offene oder gekippte Fensterflügel verursachen ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten "Stoßlüftung".





        Empfehlungen für
        richtiges Heizen
        und Lüften.


        Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile bzw. drehen Sie die Raumthermostate zurück.
        Aber Vorsicht bei Frost!
        Ein Abdrehen der Heizkörper darf nur bei einer kurzen Stoßlüftung erfolgen, sonst besteht die Gefahr, dass das Heizwasser im Heizkörper einfriert und der Heizkörper platzt.
        Bei Thermostatventilen, deren eingebaute Frostschutzsicherung das Ventil bei etwa 5 C auch in der kleinsten Stellung sofort automatisch öffnen würde, empfiehlt es sich, den im Ventilkopf befindlichen Fühler bei niedrigeren Außentemperaturen durch ein aufgelegtes Tuch von der einströmenden Frischluft abzuschirmen.



        Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen, z.B. beim Kochen oder Duschen, entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden.


        Die Türen sollten während dieser Vorgänge möglichst geschlossen bleiben, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreiten kann.

      • Kautionerstattung
        Hallo, leider ist es richtig, dass der Vermieter bis 6 Monate Zeit hat, die Kaution plus aufgelaufene Zinsen zurückzuerstatten.
        Leider habt Ihr da einen großen Fehler gemacht. Ein Übergabe- protokoll mit Unterschriften beider Parteien ist Pflicht!
        Ich würde an Eurer Stelle darauf bestehen, dass es noch nachträglich gemacht wird. Am besten mit Zeugen. So wie es jetzt aussieht, steht Aussage gegen Aussage. Also nichts Schriftliches. Der Vermieter wäre nun auch in der Beweispflicht, dass eventuelle Schäden (die er womöglich noch erfinden wird) von Euch verursacht worden sind. Am besten werdet schon mal vorsorglich Mitglied in einem Mieterverein. Das kann nie schaden und ist eine große Stütze, wenn man zur Miete wohnt. Im Rechtsstreit wird auch der Fachanwalt gestellt, allerdings erst nach drei Moanten Zugehörigkeit.
        Mehr fällt mir nicht ein.
        Viel Erfolg jedenfalls.
        rosaberg

      • Fristlose Kündigung
        Hallo, ich bin ziemlich sicher, dass du angesichts all der aufgezählten Mängel die Wohnung fristlos, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich kündigen kannst.
        Eines verstehe ich nicht, dass du bis auf die schrecklichen Nachbarn, offenen Auges in diese Wohnung eingezogen bist. Das waren doch alles sichtbare Mängel.
        Die Mängel hast Du hoffentlich auch alle schriftlich der Hausverwaltung mitgeteilt und eine Frist zu deren Behebung gesetzt unter Androhung einer heftigen (mindestens 50%) Mietminderung, die ich schon längst durchgesetzt hätte.
        Die Idee mit dem Mieterbund ist gut, aber etwas spät, denn erst nach drei Monaten Zugehörigkeit bekommst du auch Rechtschutz. Aber es ist nie zu spät. Gegen Gebühr bekommt man aber auch so eine Auskunft und ich denke als Hartz IV-Empfängerin bekommst du auch kostenlose Rechtsbereatung beim Anwalt über Dein Bezirksamt, Gemeinde o.ä. .
        Ich hatte ähnliche Geschichten durchzustehen und habe sie alle mit Hilfe der Bau- udn Wohnungsaufsicht und meiner langen Geduld sowie meiner Zugwehörigkeit zum Berliner Mieterverein gelöst.
        Ich wünsche Dir viel Erfolg jedenfalls
        rosaberg

      • Nur schriftliches zählt
        Hallo, ich verstehe gar nicht, wieso man ohne schriftlichen Vertrag überhaupt Mitglied eines Sportstudios werden kann. Das habe ich nie so erlebt. Für die Zukunft kann ich Dir nur raten, alles schriftlich zu machen, nicht nur im Sportstudio.
        Ich bin inzwischen im dritten Sportstudio und habe in den vorherigen immer ohne Probleme wegen gesundheitlicher Probleme bzw. wegen Unsauberkeit im Sportstudio vorzetig gekündigt und habe beim zweiten Mal sogar das vorausgezahlte Geld zurückbekommen.
        Ich kann mir vorstellen, was in der Begründung stand. Rückenprobleme habe ich auch, aber das ist für mich Grund genug zu trainieren. Es gibt spezielle Übungen an Geräten und Boden dafür. Man darf nur nicht mit den Gewichten und auch sonst nicht übertreiben.
        Trotz allem: Kopf hoch!

      • Wo soll denn das Fett sein?
        hallo, bei 1,73 Größe hast du mit 62 kg schon Untergewicht. Deine Oberschenkel und Waden kannst du beim Radfahren, Treppensteigen und Laufen festigen. Dazu musst du nicht abnehmen.
        Gruß rosaberg

      • Bestimmt nicht
        hallo, ich bin schon ein älteres Semester und mache seit 10 Jahren Sport, d.h. 2 mal in der Woche Kraftraining an Geräten und Bodenübungen, 3x in der Woche Aquafitness, 1x Aquajogging und jedesmal also 5x in der Woche, bevor ich mit den anderen Dingen beginne, fahre ich eine Stunde auf dem Sitzfahrrad. Mir bekommt es sehr gut. Ich denke, dass wenn du damit keine Probleme hast, ist das so o.k. Andere sollten eigentlich Deinem Beispiel folgen.
        Gruß rosaberg

      • Sorgen
        Hallo, bei allen Beiträgen hier mache ich mir weniger Sorgen um die Kids, die wenigstens noch fragen, wie Sex funktioniert,als um die deutsche Rechtschreibung. Schaut selbst nach, was ihr da geschrieben habt. Pisa lässt grüßen.

        • Rückerstattung
          hallo, meines Wissens muss die Kaution innerhalb von 6 Monaten erstattet sein, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen. Sollte der Vermieter noch Forderungen durch angefallene Betriebskosten haben, muss er die Abrechnung erstellen und diese entweder von der Kaution abziehen oder nach Rückerstattung gesondert in Rechnung stellen. Genaueres findest du aber unter wie schon gesagt im internet. Leider sind die Bestimmungen von Ort zu Ort verschieden. Eine Auskunft beim örtlichen Mieterverein wäre nützlich. Solltest du noch nicht ausgezogen sein und noch in der Kündigungsfrist
          sein, dann stelle die Mietzahlung ein und wohne die Kaution ab, vor allem wenn der Vermieter in der Insolvenz sich befindet.
          Viel Erfolg!