Mit dem Geld zurückholen...
..wird es schwer. Dazu müsstest du erstmal nachweisen, dass es diese Vereinbarung gab (ich nehme an sie war mündlich).
Vielmehr könntest du sie schriftlich (mit oder ohne Anwalt) auffordern, die Waschmachine herauszugeben. Im Zweifel kannst du eine Herausgabeklage einreichen. (ich nehme an die Waschmachine hat weniger wie 5000 EUR gekostet, das bedeutet das Amtsgericht ist zuständig, somit kannst du dich auch selbst verteidigen, wenn du dir das zutraust).
Aber meinst du im Ernst, wegen die paar Euro gefährdet sie eure Freundschaft?