Meinst du mit...
"Trainnstelle" eine Trainingsmassnahme des ARGE?
Wenn dem so ist, dann dürfte die ARGE deine Beschäftigung im Minijob nicht gefährden. Näheres kann die eine Arbeitslosenintitiative, Beratungsstellen u.ä. sagen. Erkundige dich dort mal.
Alles, was du über die Freibeträge hinaus verdienst, wird auf ALG2 angerchnet. Wenn dein Entgeld zu niedrig ist kannst du immer zusätzlich Harz4 beantragen, bis zu einer gewissen Einkommensgrenze. Klar muss nur sein, wer bezahlt die Sozialabgaben? Wenn dich also deine Chefin beschäftigen will, muss sie Sozialabgaben leisten. Sie kann allerdings auch Zuschüsse bekommen, wenn sie eine Arbeitslose einstellt. Da müsst ihr euch ebenfalls bei der ARGE oder der Arbeitsagentur und/oder bei einer Beratungsstelle erkundigen.
Du kannst bei geringem Einkommen immer nochmal prüfen lassen, ob du zusätzlich ALG2 beanspruchen kannst, oder sogar ein Übergangsgeld... Infos stehn auch in der Bröschüre der ARGE zum SBGII: Arbeitslosengeld/Sozialgeld.
viel Glück