Moin, deine Tochter hat Anspruch auf Unterhalt natürlich auch nach der Scheidung. Die Frau nur innerhalb der Scheidung so weit ich weiß und wenn sie ihren Unterhalt selbst bestreiten kann fällt es weg
11989mausi1989
- 4. Apr 2023
- Beitritt 24. März 2023
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- In Unterhalt
- steffi83
Huhu,
Du musst Unterhaltsvorschuss beantragen. Ich habe das gleiche Thema mit dem erzeuger meiner großen. Mehr als name und Geburtsdatum hab ich nicht. Das reicht für die Stelle aus die forschen schon selbst nach was sie wissen wollen mach dir kein Stress.
Nur beantrage den Vorschuss, denn der Vater muss es dann dem Jugendamt zurückzahlen egal wie die bekommen das schon wieder. Aber steht dem Kleinen zu egal obs dir passt oder nicht.
Liebe Vanessa,
Mit dem Thema würde ich wirklich mit mein Eltern sprechen und auch den Schulleiter die Schulleiter zur Rate ziehen.
Sowas ist echt grenzwertig und nicht zumutbar.
Ja Neuankömmlinge haben es wirklich schwer, sah ich an meiner großen. Aber mittlerweile gehts
Drücke dir die daumen