Ich kenne mich nicht aus, aber es interessiert mich brennend:
meine Nachbarin war mit 30 Jahren mit ihrem Mann (unverheiratet und keine Kinder).
Im Dezember ist bei ihr Krebs an mehreren Stellen diagnostiziert worden.
Kurz darauf wird sie von ihrem Mann verlassen und betrogen.
Sie war immer berufstätig. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie viel verdient hat. Die Wohnung gehört ihm. Ab dem 1.03. hat sie eine eigene Wohnung.
Sie steckt mitten im Chemotherapie. Er erkundigt sich nicht einmal wie es ihr geht....
Frage: was steht ihr nach 30 Jahren zu?
Viele Grüße
Frage zur Rechtslage meiner Nachbarin:Beziehung nach 30 Jahren aus.
Wieso nicht? Sie haben 30 Jahre zusammen gelebt. Sie ist jetzt sehr krank und er hat sich aus dem Staub gemacht. Sie hat in die Wohnung investiert, die ihr nicht gehört etc.
M. W. nichts. Unverheiratet ohne Kinder steht man leider ziemlich blöd da.
wäre auch mein Verdacht... aber wie gesagt, ich kenne mich da nicht aus. Ich sehe sie manchmal wie sie durch die Gegend alleine wandert und mein Herz bricht.
Rechtsberatung bei Gofem ist leider nicht drin... Und die von dir beschriebenen Menschen sind ja beide erwachsen, warum willst du dich denn einmischen? Aus moralischer Sicht ist das Verhalten des Mannes vielleicht fragwürdig, aber wer weiß, was die 30 Jahre zuvor gelaufen ist? Und vor allem, ob der Kerl wirklich 30 Jahre mit dem Betrügen gewartet hat oder ob er sie nicht schon lange vor ihrer Krankheit betrogen hat.
Es ist noch unklar, ob sie den Krebs überlebt.
es kann als so sein, es "gilt" stimmt hier nicht! sie hat weder unterhalts ansprüche noch erbansprüche oder anders. evtl. ausgleichansprüche wenn sie zusammen kredite und so haben, mehr aber auch nicht. den wenn etwas als ehe "gilt" muss es rechtlich niedergeschrieben sein und das ist es nicht (siehe gleichgeschlechtliche ehen, erst seit dem die gesetzlich gleichgestellt sind, haben soe oben genannten ansprüche gegeneinander). es kann sein, das ein richter ihr bestimmte ansprüche zuerkennt, die erwachsen aber nicht aus der 30jährigen bezeihung sondern aus anderen apekten, zb verträgen die man zusammen gemacht (telefon, miete, auto) hat.
das alles kann sie dir frau auch bei einem anwalt erfragen. die erste rechtsberatung ist in der regel gar nicht teuer und zur not kann sie sich einen beratungsschein holen,, wofür allerdings ein bissel papierkram aufwartet....