lluvia_12876395Unabhängig davon, ob du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag hast, greift für dich natürlich im Falle einer Kündigung das Mutterschutzgesetz - bedeutet, dass dein Chef dich nicht kündigen kann, sobald er von der Schwangerschaft weiß. Hier ist aber wichtig, dass du eine Bestätigung von deinem FA vorlegen kannst. Ob du eine Schwangerschaft schon vor der 12. Woche bekannt gibst, bleibt dir überlassen. Ist sicherlich auch abhängig von deinem Job (Thema gesundheitliche Risiken). Wichtig ist jedoch für dich, dass du dich mit dem Gedanken auseinander setzen musst, dass dein Chef den Vertrag auslaufen lassen kann und du demnach nach deinem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt, dann endet das Mutterschutzgesetz) evtl. kein AV mehr bei ihm hast... Aber: du bekommst natürlich dein dir zustehendes Elterngeld ;)
Wenn du ein einigermaßen gutes Verhältnis zu deinem Chef hast, würde ich dir raten, mit ihm ganz offen zu sprechen, sobald du ihn über deine Schwangerschaft informierst. Vielleicht ist er ja so zufrieden mit deiner Arbeit, dass er die Befristung in ein unbefristetes AV ändert und dich somit nach deiner Elternzeit weiter beschäftigt ;)