haul_12456619Hi Lischen,
ich mache ebenfalls gerade meine Ausbildung und bin im Ende vom 2. Lehrjahr.
Als angehende Rechtsanwaltsfachangestellte kann ich dir sagen, dass du nicht einfach mir nichts dir nichts außerhalb der Probezeit gekündigt werden kannst und die beläuft sich höchstens auf 4 Monate, danach bist du automatisch aus der Probezeit raus. Danach muss eine Kündigung ganz normal schriftlich erfolgen und benötigt einen plausiblen Grund und mindestens zwei vorherige Abmahnungen. Sollte deine Chefin jedoch pleite gehen und dich nicht weiter aus finanziellen Gründen beschäftigen können, ist eine Kündigung auch ohne Grund möglich.
Natürlich hast du einen Anspruch auf deine Ausbildungsvergütung, die wird zuvor im Ausbildungsvertrag festgelegt und erhöht sich um ca. 20 % mit jedem Lehrjahr.
Dabei ist jedoch egal, ob die Zahlung zum Ende (ca. 28.-31.), Beginn (ca. 01.-03.) oder in der Mitte eines Monats (ca. 14.-16-) erfolgt, jedoch muss das Geld jeden Monat zur selben Zeit auf dein Konto eingehen.
Je nachdem was mit deiner Chefin vereinbart ist, würde ich sie höflich beiseite nehmen und auf die ausbleibende Vergütung ansprechen, dass schließlich auch du dein Geld benötigst.
Ich weiß nicht genau in wie weit sich das östereichische Recht vom deutschen unterscheided, doch ich denke nicht, dass die Differenzen alzu groß sind.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen und lass dir bloß den Spaß an deiner Arbeit nicht nehmen.
LG Sitchi :super: