Ich kenne das komplett anders. Und zwar hast du die Möglichkeit eine Schwangerschaft bis zu 14 Tage nach Kündigung nachzumelden - egal wann der ET ist.
Wenn du also am 21.12 die Kündigung bekommen hast, dann kannst du deine Schwangerschaft bis zum 04.01 melden, womit diese dann hinfällig ist. Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn ein Grund, den du nicht zu vertreten hast, eintritt und du die Meldung unverzüglich nachholst. Ein unverschuldeter Grund wäre, dass du von der Schwangerschaft nicht wusstest, weil es noch zu früh für einen Test war.
https://www.ra-potratz.de/kuendigung-einer-schwangeren.html
Wann hast du denn von der SS erfahren? Wann wurde der Mutterpass ausgestellt? In welcher Woche zu welchem Datum wurde die erste Untersuchung gemacht. Darauf würde ich mich berufen. Embryonen wachsen nicht immer gleichmäßig und nach Lehrbuch, spätere Rückdatierungen klönen zwar gemacht werden, aber die SS wurde ja irgendwann zu Zeitpunkt X erstmalig bestätigt. Und dieses Datum sollte heran gezogen werden, notfalls mit extra Attest vom Arzt, unabhängig vom korrigierten Termin und dem Mutterpass.