Doch kann sie.
Insolvenzverschleppung bei Privatpersonen gibt es so direkt nicht.
Es besteht rechtlich keine Verpflichtung für diese, ins Inso-Verfahren zu gehen. Weshalb die Nicht-Beantragung im Unterschied zu Firmen/Unternehmen auch keine Straftat ist.
Das einzige wäre, theoretisch, Par 290 Abs. 1 Nr. 4 Inso.
(1) Die Restschuldbefreiung ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist und wenn
...
4.der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er ... ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,
Theoretisch deshalb, weil die Norm nicht einschlägig wäre.
Bei der jetzigen Situation der TE, kein Abschluss, kein Job, kein Einkommen, ein Kleinkind, führt nämlich alles, was sie jetzt beruflich macht, ja selbst der bloße Zeitablauf, zu einer Verbesserung. Der Zeitablauf deshalb, weil das Kind mit zunehmendem Alter stelbständiger wird und sie damit immer die berechtigte Aussicht hat, dass das Kind und dessen Betreuungssituation ihr auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr "im Weg" steht.
Außerdem sagt sie doch, sie hätte jetzt eine Stelle, nächstes Jahr ein Ref, und könnte dann auch entsprechende Raten zahlen.
Was sie auch dem Gläubiger schon mitgeteilt hat.
Außerdem erklärt sie hier doch auch, sie wolle sich ja nicht aus den Schulden stehlen, sondern würde ja tilgen wollen.
Wäre es da so ein Problem, wenn die Restschuldbefreiung dann, übrigens nach frühestens 7 Jahren, versagt werden würde?
Dann wäre sie doch nach eigenem Bekunden in der Lage zu zahlen - was ihr ja ein Bedürfnis ist - dann könnte sie das doch dann einfach weiter machen.