Weiter unten schon richtig beschrieben
Es ist allerdings keine Zuzahlung, sondern Mehrkosten (im Fachlatein)
Die Krankenkassen zahlen für einen bestimmten Wirkstoff einer bestimmten Stärke mit einer bestimmten packungsgröße einen bestimmten Betrag. Kostet ein Medikament mehr, muss der Patient die Differenz an Kosten übernehmen. Egal ob Kind, Baby, erwachsene.
Du kannst das "aut-idem-Kreuz" setzen lassen, wenn z.b. eine Unverträglichkeit gegenüber dem günstigen Generikum besteht.
Gibt es kein günstiges, in der Zusammensetzung identisches, alternativpräparat, bleibt dir keine andere Möglichkeit als den Betrag zu zahlen.
Du kannst die kosten theoretisch mit der Steuererklärung geltend machen unter "außergewöhnliche Belastung". Allerdings muss man (so mein stand) 4 % des jahresbrutto erreichen und das schaffen die wenigsten.
Ab 12 Jahren (ab dem 12. Geburtstag) müssen verschreibungsfreie Medikamente ebenfalls komplett bezaht werden. Z.b. nurofen, Läusemittel, reisetabletten ect...
Ich hoffe ich konnte helfen