Also hierzu habe ich ein Link gefunden
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ramadan-wenn-die-fastenpflicht-mit-der-arbeitspflicht-kollidiert\_76\_126284.html
Durch das Fasten kann die Arbeitsleistung eingeschränkt sein, aber die Arbeitspflicht bleibt erhalten
Der Arbeitnehmer muss seine gesamte Arbeitskraft auch im Ramadan dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Ist die Arbeitsleistung durch das Fasten eingeschränkt, wenig Kraft ,Konzentration usw. ist der Arbeitgeber vorranging verpflichtet dem Arbeitnehmer woanders einzusetzen. Das ist aber im Einzelfall aber genauer zu beleuchten, wie das gehen kann.
Eine personenbedingte Kündigung geht nicht
Nach zutreffender, aber in der Rechtswissenschaft umstrittener Ansicht entfällt die Entgeltzahlungspflicht, solange der Arbeitnehmer fastenbedingt nicht arbeiten kann. Das führt zu einem gerechten Ausgleich der Lasten und Pflichten. Der Arbeitgeber kann die Leistung nicht abverlangen und wird dafür auf der Kostenseite entlastet.
Damit aufgrund der Arbeitspflicht im Ramadan keine Konflikte entstehen, sollten Arbeitgeber mit den betroffenen Arbeitnehmern sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen, wie die betrieblichen Beeinträchtigungen gering bleiben. Dabei wird eine Gruppe von Arbeitnehmern regelmäßig unproblematisch sein. Wer im Büro beispielsweise arbeitet, wird das Fasten regelmäßig ohne Beeinträchtigungen durchstehen können.
Für diejenigen Arbeitnehmer, bei denen es zu Arbeitsausfällen und Erschöpfungszuständen kommen kann, muss überlegt werden, ob andere Arbeiten ausgeführt werden können. Geht das aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht, sollte besprochen werden, ob der Arbeitnehmer nicht seinen Urlaub in die Ramadan-Zeit legt oder Freizeitguthaben abbaut. Es kann auch vereinbart werden, dass Arbeit, sofern möglich, nachgearbeitet wird. Geht all dies nicht, dann fällt die Arbeit aus und die Vergütung wird entsprechend gekürzt. Der Arbeitgeber kann ggf. über Springer oder Ersatzkräfte für einen Ausgleich des Arbeitsausfalls sorgen oder die Arbeit entsprechend umorganisieren.