Liebe User ;-) , gestern lief die Sendung "hart, aber fair"; dieses Mal beschäftigte sie sich mit der deutschen Strafrecht. Da wurden so einige Fragen aufgeworfen. Ist unsere Justiz/ Gesetzgebung zu lasch? Werden die vorhandenen Gesetze nur ungenügend ausgeschöpft? Gilt hier: Täterschutz vor Opferschutz? Was denkt ihr? Mich persönlich stört am Meisten, dass bei der Bewertung von Tätern kaum Differenzierung stattfindet. So möchte ich den Versuch einer Kategorisierung der verschiedenen Tätergruppen wagen. 1) Nicht vorbestrafte reuige Täter; Ersttäter. 2) Vorbestrafte, oft aufgefallene Täter; man könnte sie auch Gewohnheitsverbrecher nennen, die ihren Lebensunterhalt durch Straftaten finanzieren & Mitglieder der organisierten Kriminalität, oftmals gerade in Punkto Gewaltverbrechen auffällig. 3) Psychisch Kranke; Täter,die dringend medizinische & therapeutische Betreuung benötigen. Wenn wir also von dem, in unserem Justizsystem verankerten, Resozialisierungsgedanken ausgehen, so kann dieser (meiner Meinung nach) NUR auf Tätergruppe 1 angewendet werden; quasi die 2. Chance für Jedermann. Tätergruppe 3 muss selbstverständlich in eine Einrichtung (geschlossen- zum Schutz der Gesellschaft) verbracht und dort medizinisch & therapeutisch betreut werden. So bleibt uns Tätergruppe 2- die "schweren Jungs". Sind wir mal ehrlich, über ein deutsches Gefängnis lachen die sich doch kaputt und der Resozialisierungsgedanke wird in diesen Kreisen als Schwäche der Justiz ausgelegt. Ich denke, diese Tätergruppe betreffend müssen ganz andere Strafen her- ihre 2. Chance hatten sie ja schon (evtl. auch die 3. oder 4.). Auch sind diese Täter nicht mehr durch Sozialarbeiter oder Stuhlkreise zu erreichen, so dass der Staat sich diesem Gewaltpotenzial anpassen muss; ebenso hat der Staat seiner Verantwortung gegenüber den oftmals auf Lebenszeit bestraften Opfern und ihren Familien Rechnung zu tragen. Was spräche denn dagegen, solche Unverbesserlichen in ein Arbeitslager mit Grundversorgung und 10 Stunden Schwerstarbeit/täglich zu stecken? Diese Arbeit könnte der Gesellschaft zugute kommen, so zwingt man diese Täter, ihre Schuld bei der Allgemeinheit abzuarbeiten, sie wären physisch ausgelastet und auch für die Opfer wäre es eine gewisse Genugtuung. Abgesehen davon, gehe ich mal davon aus, dass ihnen das hämische Lachen im Hals stecken bleiben würde, wenn sie wüssten, dass sie in eine solche Einrichtung verbracht werden. Durch eine solche oder ähnliche Differenzierung müsste man den Ansatz zur Resozialisierung nicht aufgeben; er würde lediglich nur noch auf die Fälle angewendet, in denen eine tatsächliche Chance auf Selbige überhaupt noch besteht. Ich weiß, das Thema ist kontrovers und ich würde mich über regen, sachlichen Austausch mit euch freuen ;-) . LG