Unterhaltspflicht
Ein Vater ist immer seinen eigenen Kindern zu Unterhalt verpflichtet, ganz egal, mit wem die Kindesmutter zusammen lebt oder auch nicht. Er ist der Vater, er muss zahlen! Das gleiche gilt übrigens auch für Mütter.
Etwas anderes ist der Ehegattenunterhalt. Während der Trennungszeit sind die Ehegatten zu Unterhalt verpflichtet, die Ehe besteht ja noch, auch wenn es nur noch auf dem Papier so ist.
Während des Scheidungsprozess wird meist heftig um deren Unterhalt gestritten, meist darum, wieviel die Frau bekommen soll. Allerdings ist der nacheheliche Unterhalt heutzutage begrenzt. Auch eine Mutter hat die Pflicht, nach Möglichkeit selbst für ihren Unterhalt aufzukommen. Wenn die Kinder in den Kindergarten kommen, hat sie die Möglichkeit, zumindest stundenweise zu arbeiten. Und ich hoffe doch mal, dass deine Freundin das auch vorhat und sich nicht von irgendwelchen Männern aushalten lassen will, sei es auch der eigene geschiedene Ehemann.
Der geschiedene Ehemann kann natürlich bei wichtigen Gründen den Anspruch der Frau anfechten, was er auch wohl tun wird. Er ist jedenfalls nicht verpflichtet, immer und ewig für eine geschiedene Ehefrau aufzukommen.
Der Anspruch der Frau kann nach der Scheidung natürlich dann entfallen, wenn sie einen neuen Partner hat. Und das ist das wohl bei dir. Du müsstest, wenn überhaupt, nur für die Frau aufkommen, falls die nicht arbeiten will. Darüber kann dich ein Anwalt, der sich im Familienrecht auskennt, genauestens aufklären.
Noch etwas: solange euch bzw der Frau daran gelegen ist, den Mann bluten zu lassen, hat sie immer noch Gefühle für ihn! Auch negative Gefühle sind Gefühle!! Solange sie das will, hat sie nicht abgeschlossen!