Würde es
Dann direkt übers JA machen, würd nach Jahren da gar nicht mehr selbst noch was versuchen!


Hab ich auch so machen müssen.. :-/

...
Hi du,


es gibt ein sogenanntes Einwurfeinschreiben.
Da wird vom Postboten dann bestätigt, dass dein Brief beim Empfänger in den Briefkasten geworfen wurde.
Die Annahme kann also nicht verweigert werden, weil der Empfänger den Brief erst sieht wenn er im Kasten liegt.
Ob das für deine Zwecke reicht...?


Tiri

    gowri_11876193

    Hey
    wir hatten jetzt sowas mit unserem Exvermieter. Der Anwalt hat gesagt, dass ein Einwurfeinschreiben ausreicht.

    Ein Brief
    per Einschreiben Einwurf reicht völlig aus. Online druckst du dir dann die Übersicht aus, dass es angekommen ist und wer der Empfänger war. Denn nach einiger Zeit löscht die Post diese Übersicht.
    Per Rückschein ist gar nicht nötig und bürgt deine genannten Gefahren. Ein Anwalt meinte zu mir das ist sinnlose Geldverschwendung.

    Dankeschön
    Das Einwurf-Einschreiben kenne ich. Ich wusste nur nicht, dass das für meine Zwecke - die ich ja im Zweufel wegen den Fristen gerichtlich nachweisen muss - auch klappt. Ich dachte dazu brauche ich dann SEINE Unterschrift (auf Rückschein). Aber wenn das ausreicht umso besser :-D


    Übers JA brauche ich nicht zu gehen. Das hab ich alles durch. Ich hatte auch eine Beistandschaft. Die hat nichts erreicht, sich aber auch nie wirklich und mit echtem Druck gekümmert - obwohl ein Titel vorliegt. Der Titel ist aber alt und nach seinem damaligen Gehalt berechnet. Inzwischen sind Jahre vergangen und er wird einen neuen Job und anderes Einkommen haben. Außendem ist er inzwischen neu verheiratet.

      Das
      Das JA nichts erreicht, kann ich mir nicht vorstellen, die sind doch dafür verantwortlich!


      Ich habe lange allein versucht, etwas zu erreichen, hat nichts gebracht. Beistandschaft erwirkt, 2 monate später bekam ich meinen Unterhalt, seitdem jeden Monat pünktlich (läuft weiterhin übers JA und Lohnpfändung)

        Du kannst auch
        den Unterhalt beim Jugendamt bis zum 12. Lebensjahr einfordern.


        Ansonsten setzt du ein förmliches Schreiben auf.


        hiermit fordere ich dich zur Zahlung des Kindesunterhalts auf, die höhe müsstest du in der Düsseldorfer Tabelle nachgooglen.


        Einwurf Einschreiben reicht, behalte halt eine Kopie des Schreibens für Dich.


        da der Unterhalt für dein Kind ist bekommst du bestimmt auch einen RA Beratungs-Schein vom Amt, die sollen dann den Unterhalt für Dein Kind einklagen.
        LG

        an0N_1276586899z

        Du hättest auch den
        Unterhaltsvorschuss bei Jugendamt holen können.
        eine gute Freundin von mir treibt da immer das Geld von zahlungsunwilligen Vätern ein.
        LG

          winnie_12316291

          Doch
          Ich hab ja alles schriftlich. Die haben wenig gemacht, in langen vier Jahren nur ein einziges Mal einen Einkommensnachweis (ALG 1) erhalten. Sie haben viel gedroht, aber passiert ist nichts. Und da mein Titel so niedrig ist (unter 50 EUR) hätte er diesen Betrag auch von ALG 1 zahlen müssen, zumal seinerseits Jahre lang eine eheähnliche Gemeinschaft bestand und er zwischendrin und auch mietfrei bei seinen Eltern lebte. Aber wie gesagt, Drohungen sind passiert, Maßnahmen jedoch nicht. Ich hab den Batzen Papierkram zu Hause.

          ....
          ....wenn du auf ganz sicher gehen willst, kannst du einen gerichtsvollzieher beauftragen, das kostet natürlich auch etwas aber da gibt es kein "nehm ich nicht an" ich hatte auch wegen dem unterhalt das gleiche problem. Lg ari und viel glück