esme_11902139Erstmal vielen Lieben dank bergsteigerin, yahema und Account! :)
Ich danke euch von ganzem Herzen. Ich werde mir die größte Mühe geben nicht zu resignieren, auch wenn ich vielleicht scheitern sollte. Das Leben ist dann noch nicht vorbei, "nur" verschoben.
@yahema:
Also ich habe ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren beim Sozialgericht beantragt, da die Krankenkasse mich von vornherein ablehnen wollte. Im Antrag nach 13 Abs 3 SGB V (Kostenerstattung), habe ich 38 Absagen vorgelegt und habe weiterhin eine Wartezeit von über 8 Monaten (unzumutbar) bis ein Therapieplatz frei würde im Protokoll festgestellt. Dann eben die private Therapeutin die sofort mit der Behandlung beginnen könnte.
Die Mitarbeiter_Innen der KK sprechen einem ständig das Recht auf Kostenerstattung ab, "man hätte keine andere Wahl, als die Wartezeiten in Kauf zu nehmen" und "die KK übernehme nur kassenärztlich zugelassene Therapeuten". Dabei steht im o. g. Paragraphen ja was ganz anderes... :roll:
Da die KK eine Kooperation mit einem großen Therapiezentrum hat, wurde mir (rechtlich soweit korrekt) die Alternative gegeben. (Bei dem Antrag haben sie ja die Möglichkeit Alternativen zu beschaffen, oder die Kosten zu Tragen) Und bin da auch direkt gewesen, aber mit dem Ergebnis, dass ich dort nicht behandelt werden kann! Da ich noch keine schriftliche Ablehnung hatte, lief die Frist (3 Wochen) also weiter. Dann wurde mir einfach ne Ablehnung aus Jucks und Tollerei geschickt, mit einfach iiiiirgednwelchen Listen von psych.info zu kassenärztlich zugelassenen Therapeut_innen und sonstwas für nem Spaßpersonal (Sozialpädagogen, blabla).
Da mir aber schon klar war, dass die mich ablehnen, hab ich n paar Tage vor dem schriftlichen Bescheid, beim Sozialgericht angerufen und die Dame am Telefon hat das einstweilige Rechtsschutzverfahren vorgeschlagen.
Hab ich auch alles aufgefüllt, sämtlichen Kram in Kopie geschickt, ausführlich Stellung genommen im Antrag, und später auch den schriftlichen Bescheid in Kopie hingeschickt.
Die KK hat auf 4 Seiten mit dröflzig Paragraphen dargestellt, das ich ja üüüüüberhaupt nicht bedürftig wäre, man warten müsse, die Therapeut_innen von der Vereinigung & Co. zugelassen werden, somit "der Bedarf an Plätzen gedeckt sei", sie mir ja ne Alternative vorgeschlagen haben, blablabla...
Das ich dort nicht behandelt werden kann, haben sie natürlich selbst nicht mehr erwähnt - steht aber bei mir drin. (Tun so, als würde ich die Alternative gar nicht annehmen.)
Hab in meinem Antrag ausgeführt, dass ich mich vor ner Arbeitsunfähigkeit fürchte, das auf Kosten meiner Gesundheit geht (Zahnzusatzkosten, weil Bulimie), meine LM-Kosten... und und und... das ich schon 6 Jahre erkrankt bin, das die KK auf die Resignation meinerseits baut, mich grundlos ablehnen wird, obwohl ich die Vorausseetzungen einer Kostenerstattung um ein vielfaches erfüllt habe, usw.
Da will man doch nur noch reinschlagen. Oder? :pcbreak: