Guten Morgen :)
Ich bin momentan in der 7. SSW und seit August mit meiner Ausbildung zur Bundesbeamtin im mittleren Dienst fertig. Um meine Probezeit und Verbeamtung auf Lebenszeit mache ich mir keine Gedanken. Mein Arzt hat mir aufgrund meines zierlichen Körperbaus und meiner starken Migräne schon gesagt, dass ich vermutlich nicht bis zum Mutterschutz arbeiten könnte. Dann wäre ich ja aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben. Das Elterngeld berechnet sich ja aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate, abzüglich Krankheitszeiten. Da ich ja aber Beamtin bin habe ich ja bis zum Ende des Mutterschutzes volles Gehalt.
Ich mache mir nun sorgen das bei der Berechnung des Elterngeldes die Krankheitsmonate nicht mit einberechnet werden würden. Das hätte die Folge das meine Anwarternezüge (etwas die Hälfte meines jetzigen Gehalts) in die Berechnung des Elterngeldes einfließen würden.
Hat hier jemand Erfahrung damit gemacht? Im Internet findet man zwar viele Fragen zur Berechbung von Elterngeld, aber nie Informationen bezüglich einer Beamtin mit Krankheit und trotzdem vollen Gehalt.
Über eine Helfende Antwort freue ich mich sehr! :)
LG Julia