shahar_12634972Wann wird dein kind 1 jahr alt
bzw wie alt war es bei der Trennung? Bedingung für den Anspruch auf die zwei zusätzlichen Monate ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in einem Haushalt lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt das Gleiche, wenn der Elternteil mit Anspruch auf Elterngeld eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist. Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Ob der andere Elternteil in einer anderen Wohnung gemeldet ist oder noch einen zweiten Wohnsitz hat, ist nicht entscheidend. Es kommt hierbei auf die tatsächliche Lebenssituation an