Hallo
Ich hoffe Ihr könnt uns helfen.
Wir bekommen am 10.11.2014 unser zweites Kind. Das erste wurde am 10.10.2012 geboren.
Meine Freundin(Frau bis zur Geburt) war nach der Geburt unserer Tochter ein Jahr in Elternzeit.
Leider lief in der Zeit auch ihr Arbeitsvertrag (befristet auf 2 Jahre) aus so dass sie seit den 17.10.2013 als Arbeitssuchend gilt(ALG 1)
Sie sucht jetzt zwar weiterhin nach einen Job aber mit zunehmendem Bauch wird das natürlich nicht einfacher.
Unsere Angst bzw. unser Problem liegt jetzt natürlich in der Tatsache das Sie am 10.11.2014 schon länger als ein Jahr Arbeitslos ist und somit normalerweise ja Hartz 4 bekommen würde (wg. 2-3 Wochen).
Z.zt leben wir von meinen Gehalt ihren Arbeitslosen Geld plus Kindergeld und Betreuungsgeld. (1500+750+184+100 ca 2500Euro)
Ab September wo ich dann die Steuerklasse 3 nehmen kann verdiene ich zwar 1930 Euro aber wenn meine Frau dann ab November Hartz 4 bekommen würde bekommt sie Lt. Internet Rechner nur 56 Monatlich (wenn nicht sogar gar nichts wg. den Betreuungsgeld)
Ergo hätten wir nur noch ca, 2400 ( 1930+2x184+100 ggf. +56 H4) und ein Maul mehr zu Stopfen.
Daher die Frage ob Sie überhaupt H4 bekommt oder ob man auch als Arbeitssuchende (alg1) 6 Wochen vor Geburt in Elternschutz geht.
Kann Sie wieder ein Jahr Elternzeit nehmen und wenn ja was bekommt sie dann? (also wieder 70% von den letzten 12 Monaten ?? Vor erster Eltern Zeit oder letzten 12 Monate Alg1 ? )
Und natürlich darf oder wird sie vorher schon ausgemustert in H4 weil sie schwanger ist und deshalb für den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung steht!
Müssen wir jetzt auf Teufel komm raus versuchen sie noch 1-2 Monat ans Arbeiten zu bekommen damit wir kein H4 kriegen ?
Fragen über fragen und das Amt darf man ja nicht Fragen wegen der Schwangere stehen den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung Geschichte.
Hoffe irgendwer kann uns beruhigen und mal etwas Plannungs Sicherheit geben