Hallo


Ich hoffe Ihr könnt uns helfen.
Wir bekommen am 10.11.2014 unser zweites Kind. Das erste wurde am 10.10.2012 geboren.
Meine Freundin(Frau bis zur Geburt) war nach der Geburt unserer Tochter ein Jahr in Elternzeit.
Leider lief in der Zeit auch ihr Arbeitsvertrag (befristet auf 2 Jahre) aus so dass sie seit den 17.10.2013 als Arbeitssuchend gilt(ALG 1)
Sie sucht jetzt zwar weiterhin nach einen Job aber mit zunehmendem Bauch wird das natürlich nicht einfacher.
Unsere Angst bzw. unser Problem liegt jetzt natürlich in der Tatsache das Sie am 10.11.2014 schon länger als ein Jahr Arbeitslos ist und somit normalerweise ja Hartz 4 bekommen würde (wg. 2-3 Wochen).
Z.zt leben wir von meinen Gehalt ihren Arbeitslosen Geld plus Kindergeld und Betreuungsgeld. (1500+750+184+100 ca 2500Euro)
Ab September wo ich dann die Steuerklasse 3 nehmen kann verdiene ich zwar 1930 Euro aber wenn meine Frau dann ab November Hartz 4 bekommen würde bekommt sie Lt. Internet Rechner nur 56 Monatlich (wenn nicht sogar gar nichts wg. den Betreuungsgeld)
Ergo hätten wir nur noch ca, 2400 ( 1930+2x184+100 ggf. +56 H4) und ein Maul mehr zu Stopfen.


Daher die Frage ob Sie überhaupt H4 bekommt oder ob man auch als Arbeitssuchende (alg1) 6 Wochen vor Geburt in Elternschutz geht.
Kann Sie wieder ein Jahr Elternzeit nehmen und wenn ja was bekommt sie dann? (also wieder 70% von den letzten 12 Monaten ?? Vor erster Eltern Zeit oder letzten 12 Monate Alg1 ? )
Und natürlich darf oder wird sie vorher schon ausgemustert in H4 weil sie schwanger ist und deshalb für den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung steht!


Müssen wir jetzt auf Teufel komm raus versuchen sie noch 1-2 Monat ans Arbeiten zu bekommen damit wir kein H4 kriegen ?


Fragen über fragen und das Amt darf man ja nicht Fragen wegen der Schwangere stehen den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung Geschichte.


Hoffe irgendwer kann uns beruhigen und mal etwas Plannungs Sicherheit geben

Die
300 Euro Elterngeld bekommt sie auf jeden Fall plus Geschwisterbonus, der glaube ich 75 Euro ist. ALG1 wird glaube ich nicht fürs Elternegld berücksichtigt. Betonung ligt auf ich glaube. Wie es mit Mutterschutz und Mutterschaftsgeld ist weiß ich nicht. Wie unten schon geschrieben ist die L-Bank da der richtige Ansprechpartner. Bzw. für Muttedschaftsgeld auch die KK.


Aber der Grundbetrag vom Elterngeld ist ja unabhängig vom vorher Arbeiten. Daher gibts den auf jeden Fall.


Elternzeit kann sie bis 3 Jahre nehmen. Elterngeld gibts allerdings nur 1 Jahr, oder gesplittet auf 2 Jahre. Wenn sie nicht das ganze Jahr ALG1 in Anspruch nehmen kann (weil die z.B. sagen, sie steht dem Arbeitsmarkt ja nciht zur Verfügung), dann könne die restlichen Monate nach der Elternzeit in Anspruch genommen werden.

Danke !
Danke euch allen für die Ausführlichen Antworten !! Endlich haben wir eine Sorge weniger und können aufatmen. 300 bzw 375 Euro ist vollkommen ok . Hatten nur Angst 0 zu bekommen.


Kommen übrigens aus einer teueren Großstadt aus NRW .
(ich weiß wir klagen auf hohen hohen niveau bei 2500 aber zahlen alleine 900 Miete)


@milchvampir2012:
Müssen wir nicht Angst haben das der Arbeitsamt-Berater (ein ... ! Sorry aber er ist wirklich eins) sie ausmustert wenn wir mitteilen das Sie schwanger ist (von wegen Schwangere stehen den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung )

:BIEN:
Milchvampir hat ja alles schon ausführlich beschrieben, mit dem Elterngeld müsst ihr euch keine Sorgen machen, 300 bekommt jeder! Und bis Oktober 2015 bekommt ihr dann noch 75 Geschwisterbonus, bis eure Tochter 3 wird.
Ab 1.8.2014 wird das Betreuungsgeld auf 150 erhöht, sind dann also auch noch einmal 50 mehr!


Ich bin mir allerdings nicht so sicher, wie das mit dem Mutterschaftsgeld in den 6 Wochen vor der Geburt aussieht, da der Anspruch auf ALG I ja in diesem Zeitraum abläuft. Ich vermute daher, dass sie nur bis zum 16.10. das Mutterschaftsgeld erhält. Da ihr ja wenig begeistert von eurem Berater seid, würde ich eventuell mal bei eurer Krankenkasse anrufen und nachfragen, da die im Falle von ALG I die Kosten dafür übernehmen!
Solange deine Freundin kein Beschäftigungsverbot hat und darlegt, dass sie sich um eine Arbeitsstelle bemüht, sollte der Berater eigentlich keinen Grund haben, sie als nicht vermittelbar einzustufen..Falls er das doch macht, könnt ihr Einspruch einlegen, eventuell solltet ihr dann auch einen Anwalt einschalten, aber hoffen wir einfach mal, dass es gar nicht so weit kommt.


Dir und deiner Freundin alles Gute :)

Das ist richtig,
aber wenn man an den falschen Sachbearbeiter gerät, kann das doch schon mal passieren und ab dann wird es schwierig, weil Klagen nun mal eine Menge Geld, Nerven und Zeit kostet! Und da ihr ja nicht begeistert von eurem Vermittler seid, ist es umso wichtiger, dass deine Frau zeigt, dass sie sich um einen Job bemüht und kein Beschäftigungsverbot bekommt.