@ Leni
ich bin nicht bei Facebook, kann dort also leider nicht nachlesen. Allerdings wird ja in anderen von Dir eingestellten Links angeführt, dass die "Pflegeeltern" gerade nicht offiziell, rechtlich, Pflegeeltern waren. Es existiert offenbar kein Beschluss, der das Ehepaar Schwandt zu Pflegeeltern der Kleinen bestimmt.
Die Mutter hatte dem Aufenthalt ihres Kindes bei dem betreffenden Ehepaar FREIWILLIG "zugestimmt".
Warum denkst Du jetzt, wenn ich das fragen darf, dass es einer Petition bedarf, um das Kind seiner leiblichen Mutter wegzunehmen?
Dass das Kind TATSÄCHLICH misshandelt, oder gar missbraucht wird/wurde - was ja die Pflegeeltern offenbar behaupten - kann ich sonst nirgendwo lesen.
Gibt es dann da - und zwar GERICHTSFESTE - Beweise?
Und wenn ja, warum wird dann nicht auf dem Rechtsweg versucht, das Kind von der leiblichen Mutter wegzuholen?
Nicht falsch verstehen, ich halte viel von sinnvollen Petitionen.
Aber eine Petition, nur um der Petition Willen finde ich irgendwie "populistisch".
Wenn es um das Wohl der Kleinen geht, wäre es doch sehr viel sinnvoller, den Rechtsweg zu bestreiten; mittels einstweiligem Rechtsschutz könnte hier - wenn an den erhobenen Vorwürfen bzgl. Misshandlung und Missbrauch -auch nur ein Quäntchen was dran ist, doch sehr viel schneller agiert werden, als mittels einer Petition.
Eine Petition hat nämlich KEINE unmittelbaren Rechtswirkungen; nicht mal dann, wenn sie Erfolg hat.
Zum zweiten Anliegen:
hm, das würde bedeuten, dass Eltern, die ihre Kinder normalerweise sehr sehr liebevoll erziehen, für EINEN Aussetzer, EINE Ohrfeige EIN LEBENLANG bestraft und verurteilt werden könnten?!
Ist das nicht auch ein wenig zu hoch gegriffen?