Hallo die damen :)


Ich kenn mich mit steuersachen echt überhaupt gar nicht aus . Es geht um kinderbetreung , wenn ich 1200 euro geltenmachen will, wieviel bekommt man dann davon zurück bzw. Wie wird das berechnet?


Liebe grüße

Die
1200,-- wendest du ja auf, somit schmälert sich dein Einkommen um den Betrag.
Somit wird dein Einkommenabzüglich der Werbungskosten für die Steuer angesetzt.
LG

    2/3
    Der Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar. Es wird also nicht alles berücksichtigt. Es gilt aber kein Pauschalbetrag sondern muss belegt werden. Die Essens und Verpflegungskosten dürfen nicht mitgerechnet werden.


    Lg

      itala_12760967

      Pauschal
      kann man das so nicht sagen. Es kommt ja eben drauf an ob und wie viel Werbungskosten ihr habt, ob ihr viele Sonderausgaben habt etc.
      Von den 1200 sind ja nur 2/3 anzusetzen also 800 mindern euer zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch da drauf dann der Steuersatz ist, kommt eben auf die verschiedenen Faktoren an.

      ilse_12287508

      Was
      Man zurückbekommt hängt auch von den anderen Kosten und eurer Steuerklassen ab. Wenn ihr zuviel gezahlt habt dann würdet ihr diesen Teil zurückbekommen,


      Es ist aber auch möglich, dass man sowieso zurückzahlen müsste (z.b. 2000 weil einer im Vorjahr Elterngeld oder Arbeitslosengeld hatte und der andere Steuerklasse 3 hatte und ihr nicht so viel zum absetzten habt) dann mindert sich die Summe der Nachzahlung die ihr leisten müsst. Ausgedachtes Beispiel ;-)

      Hol dir doch mal den konz
      Steuerführer... Da findest du noch einige sachen, die du absetzenkannst, wie
      Kintofügrung. Pauschal
      Fachliteratur,
      Arbeitskleidung (Belege)
      Arbeutskleidung waschen.
      LG

      .
      Also 1200 sind schon 2/3 vom gesamten. Man ich bin echt ne niete in sowas ^^ kann man eigentlich kindesunterhalt auch geltend machen ?