coral_12861868 Hey Mädels... kurze frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus! (geht erstmal nicht um mich) ...und zwar wie sieht es aus, wenn eine schwangere NICHT mit ihrem freund zusammenwohnt (die beziehung aber eben besteht) und eben das Erstausstattungsgeld beantragt - wird dann das gehalt des freundes mit eingerechnet oder nicht?! lg nina
coral_12861868 Nee kein jobcenter... sie ist schon im festen arbeitsverhältnis, aber verdient jetzt nicht sooo massig viel... oder hat das jobcenter dann trotzdem was damit zu tun? hier geht es jetzt bpw. um gelder von profamila
fakhri_12689460 coral_12861868@bald3Kidsmami also ich falle aus der jobcenter geschichte raus, daüfr verdiene ich zu viel.... die würden nur mit einspringen unter 700 euro.... Erstlingsausstattung beantragt man so bei Profamila....
brandi_11858944 Beim Jobcenter auch wenn sie als alleinerziehend gilt, wird beim genannten Kindsvater eine Anfrage zur finanziellen Situation gemacht. Bei der Stiftung wird der Antrag meistens von der Beraterin begründet und Unterlagen vom Kindsvater wird meines Wissens nicht angefordert. Sie machen es auch nicht ausschließlich von der finanziellen Situation abhängig, wem sie mit wieviel unterstützen. Alles wird im Einzelfall beurteilt. LG