Hallo ihr Lieben!


Ich war bis jetzt fast nur stille Mitleserin, doch nun habe ich eine Frage und brauche Eure Hilfe.


Ich habe schon versucht mich schlau zu machen und mich zu informieren, doch leider bin ich jetzt echt durcheinander.


Es geht ums Elterngeld, ich fange mal vorne an:


Also ich habe Vollzeit gearbeitet, wurde schwanger und bekam 2011 eine Tochter und ging in Elternzeit. Meine Elternzeit geht von 2011 bis 2014. Ich bekam 67% von meinem Gehalt auf ein Jahr ausgezahlt.


So, nun habe ich die Moglichkeit etwas Taschengeld zuverdienen, was man in der Elternzeit ja darf.


Hinzukommt das ich evtl Ende diesen Jahres wieder schwanger werden möchte und frage mich jetzt wie es dann mit dem Elterngeld geregelt ist?!


Wonach wird das zweite Elterngeld gerechnet? Nach dem Einkommen der letzten 12 Monate als ich noch in Vollzeit gearbeitet habe?
Oder nach dem Taschengeld?
Oder bekomme ich dann nur den Mindesbetrag von 300 (?) ?


Vielen lieben Dank, ich hoffe auf jede Menge Antworten!
Liebe Grüße, Sa

Hallo!
Das wird dann nach dem Taschengeld berechnet.
Das vorherige Gehalt würde nur dann berücksichtigt werden, wenn das zweite Kind noch während des Elterngeldbezugs (immer ein Jahr wird angenommen- Splittung zählt hier nicht) geboren wird.


In Deinem Fall bekommst Du wohl rein nach der Rechnung mit den 67% nicht mehr als die 300.- Euro, denn wenn Du von einem Taschengeld sprichst, wird das ja nicht viel sein nehme ich an...


Da aber auch eine geringfügige Tätigkeit anerkannt wird, bekommt man in diesem Fall trotzdem etwas mehr als den Mindestsatz von 300.- Euro. Je nach Verdienst sagwen wir mal 350.-, eben ein kleiner Bonus. :super:


LG und schönen Abend bzw. gute Nacht!!