Hallo ihr Lieben!
Ich war bis jetzt fast nur stille Mitleserin, doch nun habe ich eine Frage und brauche Eure Hilfe.
Ich habe schon versucht mich schlau zu machen und mich zu informieren, doch leider bin ich jetzt echt durcheinander.
Es geht ums Elterngeld, ich fange mal vorne an:
Also ich habe Vollzeit gearbeitet, wurde schwanger und bekam 2011 eine Tochter und ging in Elternzeit. Meine Elternzeit geht von 2011 bis 2014. Ich bekam 67% von meinem Gehalt auf ein Jahr ausgezahlt.
So, nun habe ich die Moglichkeit etwas Taschengeld zuverdienen, was man in der Elternzeit ja darf.
Hinzukommt das ich evtl Ende diesen Jahres wieder schwanger werden möchte und frage mich jetzt wie es dann mit dem Elterngeld geregelt ist?!
Wonach wird das zweite Elterngeld gerechnet? Nach dem Einkommen der letzten 12 Monate als ich noch in Vollzeit gearbeitet habe?
Oder nach dem Taschengeld?
Oder bekomme ich dann nur den Mindesbetrag von 300 (?) ?
Vielen lieben Dank, ich hoffe auf jede Menge Antworten!
Liebe Grüße, Sa