Erst mal...
macht es mich stutzig das scheinbar von ihr wenig Interesse an der Ganzen Sache gezeigt wird.
Wenn etwas passiert wäre was strafrechtlich relevant wäre sollte man dennoch nicht gleich losschlagen ohne das Opfer zu berücksichtigen.
Das bringt nur dem Genugtuung der es vorantreibt. Und dem Täter wird es nicht viel Ärger einbringen.
Das nützt nur wenn das Opfer es auch will...
Und so weit ich weiß endet das allgemeine Schutzalter bei 14 und die Person kann einwilligen. Man müsste also nachweißen das wirklich ein Zwang vorlag, oder der gleichen. Also fast so wie bei der Gleichen Thematik unter Erwachsenen.
Der Altersunterschied ist in der Altersgruppe nicht sonderlich ungewöhnlich somit sind die Annäherungsversuche es auch nicht. Also so wie ich es sehe steht da Aussage gegen Aussage oder schlimmer ein Mädchen was den Anschein erweckt von außen gedrängt zuwerten.
Das macht mir insgesamt Bauchschmerzen