deeann_12181116@carolin
Ich weiß nicht ob es bereits zu spät ist, aber ich würde gerne einen rechtlichen "Irrtum" aufklären.
Erbe oder Geldgeschenke sind nur dann nicht "Ehevermögen", wenn es einen schriftlichen Nachweis (z.B. Testament) darüber gibt, dass explizit nur die eine Person erbt/beschenkt wird. Ansonsten geht dieses Erbe/Geschenk oder Ähnliches ins Ehevermögen im Falle einer Scheidung ein (d.h.jeder bekommt 50%)!!!!
Daher wäre ebenfalls mein Rat sich definitiv von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und einen Ehevertrag aufzusetzten. Das kann unter Umständen sehr viel Ärger ersparen. Wenn man ihn nicht braucht, um so besser.
Das mit dem Berliner Testament würde ich auch überlegen, da es steuerlich erhebliche Nachteile mit sich bringen könnte und außerdem der Sohn seinen Pflichtteil dennoch beanspruchen kann. Somit müsste es also der Frau möglich sein, diesen Betrag in Euro auszubezahlen. Bei viel Immobilienvermögen evtl. problematisch, etc.
Mal unabhängig davon, glaube ich nicht, dass ein Vater seinem Sohn im Falle seines Todes nichts vererben will. Was wäre das für ein Vater??