tekla_11903129Da Du
leider schon eine Fehlinformation bekommen hast, will ich mich mal kurz einschalten...
Der Unterhaltskostenvorschuß vom Jugendamt wird definitiv gestrichen, wenn Du erneut heiratest!!!
Ich hab das leider "am eigenen Leib" erfahren müssen...
Vom Vater meiner Tochter schon getrennt, als ich erfahren habe, daß ich schwanger war, später einen anderen geheiratet, wir waren beide Studenten, kein hohes Einkommen und dennoch wurde der Vorschuß gestrichen!
Es wird automatisch davon ausgegangen, daß der Ehemann den Unterhalt für das Stiefkind mitträgt. Leider hat uns das Jugendamt das damals nicht vor der Hochzeit gesagt, obwohl die geplante Heirat durchaus bekannt war - und auch unsere finanzielle Situation!
Erst anschließend bekamen wir ein Schreiben dieses Inhalts, einschließlich Rücforderung für einen Monat. :-(
Die Unterhaltsansprüche an den leiblichen Vater bleiben natürlich bestehen.
Falls es bei Euch ohne den Vorschuß knapp wird, würde ich mich nochmal rundum erkundigen.
Vielleicht kann auch das Sozialamt den Betrag abdecken, was bei uns leider seinerzeit aufgrund des Studenten-Status nicht möglich war.
Gruß, harter Kern