Guten morgen, ich weiß nicht ob ich im richtigem Forum bin, aber dies schien mir am passensten.


Ich leide seit meinem 4. Lebensjahr an Schuppenflechte. Jahrelang hatte ich es nur auf dem Kopf. Im Alter zwischen 19- 22 Jahren war ich völlig befreit. Mittlerweile ist es wieder ausgebrochen, und zwar jetzt fast überall am körper.


nun meine frage: Ich möchte gerne im Herbst in die Mutter-Kind-Kur fahren (meine Tochter als begleitperson). leider bin ich seit einigen Monaten arbeitslos (bekomme ALG1 erzängend ALG2). Nun ist es ja so, dass man für einen Kuraufenthalt 10 pro Tag zahlen muss. Da ich das Geld (210 + Taschengeld) nicht habe, ich aber, auch laut meines Arztes in die Kur muss, wollte ich wissen, ob es die Möglichkeit gibt, davon befreit zu werden bzw. ob das Amt die kosten dafür übernimmt.


vielen dank


askim259

10 Tage später

Mutter-Kind Kur
Hallo,


ich beziehe auch Hartz IV und war vorieges Jahr in Kur (Kind als Begleitperson).


Als Harzt IV Empfäger hat man bei der Krankenkasse (auch alle anderen Versicherten) einen Mindestbeitrag den man zahlen muss (wird bei der Krankenkasse berechnet aus dem Lohn). Wenn du schon den Betrag bezahlt hast oder dir nur noch ein bestimmter Betrag fehlt bekommst du eine Befreiung und musst die Kur nicht bezahlen (bei mir sind es ca. 80 Euro pro Jahr an Arzt-, Medikamentenkosten).


Frag einfach mal bei deiner Krankenkasse nach.


Viel Spaß und such dir die Kur gut aus (kann ich aus eigener Erfahrung sagen).


Liebe Grüße


angelydiablo1