• Recht & Unrecht
  • Wohnung kleiner als angegeben, nicht nutzbarer Raum - Mietminderung?

Hallo ihr lieben,


vielleicht kennt sich einer von euch ja auch ein wenig mit sowas aus und kann mir schon etwas weiter helfen.


Es geht um folgendes Problem:
Ich bin anfang Dezember in meine erste Wohnung gezogen. Die Wohnung habe ich September besichtigt. Bei der Besichtigung waren wir in der Wohnung drin. Zusätzlich sagte mir die Vermieterin, könnte ich einen 3. Raum nutzen. Das wäre quasi ein Bonus den ich nicht zahlen müsste.
Beim ausarbeiten vom Mietvertrag wurde dann eingetragen: 3ZKB , 65m2, 380KM. Den besagten 3 Raum konnte ich bis dato nicht besichtigen, da dort wohl angeblich Sachen vom Vormieter gelagert waren. Naja, hab gehört der Raum wäre jetzt nicht so schn, aber dennoch nutzbar. Also hab ich den Mietvertrag unterschrieben.
Bei der Schlüsselübergabe durfte ich erstmals den Raum sehen. Es ist furchtbar. Den Raum erreicht man über den Hausflur seperat. In dem Raum liegt einn grauer Teppich. Die Decke wurde mit Steroporplatten beklebt, welche zum Teil schon wieder rausgebrochen wurden. Die Wände sind mit Holzpaneelen ausgestattet, welche krumm und schief gewellt sind. Es ist ein Uraltfenster drin (so gelblich gemustert und einfachverglast)..zudem ist dieser Raum klamm und riecht muffig.
Eigentlich wollte ich den Raum als Bastelzimmer nutzen, aber da die Sachen darin gleich "feucht" wurden , habe ich ihn wieder leer geräumt.
Ich habe bei der Vermieterin angerufen und wollte ihr berichten, dass der Raum so nicht nutzbar wäre und sie doch bitte was daran ändern solle, oder man den Raum aus dem Mietvertrag/Miete nehmen solle.
Ihr Antwort war: Der Raum würde doch gar nicht in der Miete enthalten sein, das war ein Bonus von ihr. Ich könnte den Raum nutzen wenn ich wolle und wenn nicht soll ich ihn einfach leer stehen lassen. Da hatte sie vorher nie Probleme so mit..


Nun stehen aber 3ZKB in meinem Mietvertrag, alsoo zahle ich laut Papier sehr wohl dafür.
Ich habe auch direkt meine Wohnung nachgemessen und bin nur auf 56m2 gestoßen. Der dritte Raum hätte ca 11m2. Zusammen würde man dann auf 67m2 kommen.


So wie der dritte Raum ist, kann und will ich den nicht nutzen. Kann man den einfach aus dem Mietvertrag streichen lassen und dann am Ende die Miete kürzen? Es wäre eine Ecke Geld die man dadurch sparen kann. Meine Vermieterin will aber kein bisschen die Miete erlassen. Ob ich den Raum jetzt nutze oder nicht.


Die Mieterin über mir hat wohl auch 65m2 eingetragen bekommen und zahlt das gleiche. Kann aber auch alles oben nutzen. Dazu kommt eine Garage.
Als ich der Vermieterin dieses Argument brachte konterte sie nur mit: ja aber ihre Wohnung ist renoviert!


Wie gehe ich da jetzt am schlausten bei vor? Denn der Raum ist einfach furchtbar!

8 Tage später

Frist setzen
Hallo,
ich würde ihr eine Frist setzen, den Raum bewohnbar zu machen (Fenster austauschen und renovieren), oder ihn aus dem Mietvertrag zu streichen.
Dann musst Du aber beachten, dass Heizung und Strom vermutlich über deinen Zähler laufen.

18 Tage später

Mietvertrag überprüfen!
Hallo zusammen,


da hast du einen Fehler gemacht, den du hoffentlich nie wieder machen wirst. Man mietet nichts was man nicht gesehen hat, dem gleichen Grundsatz sollte man auch beim kaufen folgen.


Ich weis nicht genau wie der Raum im Mietvertrag erwähnt wurde und kann dies auch nicht abschätzen, da deine Angaben diesbezüglich nicht sehr genau sind.


Wird der Raum nicht im Mietvertrag erwähnt, so darf die Quadratmeterzahl auch nicht mit ihm Mietvertrag stehen. Ist dies dennoch der Fall so rate ich dir die Wohnung von einem Fachmann vermessen zu lassen. Laut Gesetz darf die Quadratmeterzahl der Mietsache 10% vom im Vertrag angegebenen Wert abweichen. Ist die Abweichung jedoch größer, so kannst du dies bemängeln. Das ganze ist ziemlich komplex und kann hier nachgelesen werden. (Quelle: https://kautionsfrei.de/blog/wohnungsfl%C3%A4che-10-prozent-sind-alles )


Wird der Raum jedoch im Mietvertrag erwähnt, so könnte es sein, dass du dies leider hinnehmen musst. Durch ein Gutachten könnte natürlich nachgewiesen werden in wiefern der Raum nutzbar ist und ob von Seiten des Vermieters nachgebessert werden muss. Jedoch bin ich mir sicher, dass sich in diesem Fall nichts machen lässt, da du den Vertrag schließlich unterschrieben hast und von dem Raum wusstest. Es wäre deine Aufgabe gewesen sich diesen anzusehen.


Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen und wünsche dir viel Glück bei der ganzen Sache. Ich würde dir ebenfalls zu einen Anwalt raten, Mietrecht ist sehr komplex, das kann man als Leihe kaum durchschauen.


MfG: Bienchen :)