Kündigung
Als Jura-Laie kann ich leider keine verbindliche Aussage machen, aber ich glaube, Du hast ein wirkliches Problem. Geh unbedingt zum Anwalt.
Du kannst zwar aussziehen, aber Du kannst nicht kündigen. Kündigen könnt Ihr nur gemeinsam. Somit ist der Vermieter berechtigt, bei jedem einzelnen (!) von Euch die vollständige (!) Miete abzuholen (gemeinsamer Vertrag mit gleicheberechtigten Schuldnern, machen Vermieter gerne). Weil sie nicht zahlen kann/wird/will, wird er also bei Dir die Miete eintreiben. Wie Du dann das Geld von ihr zurückbekommst, ist Deine Sache. Wenn Du Pech hast, ist sie eine Sozialschmarotzerin und nutzt jede Lücke aus. Bei Hartz-IV-lern zahlt auch noch der Staat den Anwalt. Und eine Schwangere kannst Du praktisch nicht auf die Straße setzen (Härteklausel).
Ich wünsche Dir, dass sie die Kündigung unterschreibt, denn nur so kommst Du aus dem Mietvertrag raus.
- Wie gesagt, alles meine Meinung. -