Dein Vermieter kann gerne verlangen was er will,
allerdings ist der Mietmarkt kein Wunschkonzert.
Er muss eine Mieterhöhung begründen. Dies kann er z.B dadurch dass er einen qualifizierten Mietspiegel vorlegt aus dem hervor geht, dass für Wohnungen wie deine eben der Preis angebracht ist denn er verlangt. Er kann auch ein Gutachten eines Sachverständigen vorlegen, drei Vergleichswohnungen angeben oder eine Mietdatenbank bemühen. In allen Fällen musst du dieser Erhöhung zustimmen. Wenn du n icht zustimmt, muss er auf deine Zustimmung klagen. Eine Kündigung wegen Mieterhöhung von Seiten des Vermieters ist ausgeschlossen. Darüber hinaus darf die Erhöhung innerhalb von rei Jahren 20% nicht übershreiten. bereits die Erhöhung von 400,- auf 485,- liegt über dieser Grenze. Von der ersten Erhöhung will ich gar nicht reden.
Wenn du noch Fragen hast melde dich gerne auch per PN.
Heiner