Hallo ich hab mal ne frage ..
wohne mit meiner freundin seit fast einem Jahr zusammen ..
und als wir eingezogen sind ging kein wasser in der dusche das heißt wir musste fast 3 monate unten in nem kalten keller duschen ..
und in der küsche läuft unten an der spüle das wasser raus ..
an der toilette ist lange lange das wasser unten raus gelaufen beim abspülen .. bei den fenstern kommt immer kalte luft rein egal wie viel wir die heizung an haben ...
reicht das für eine fristlose kündigung?



lg ;-)

Eigentlich nicht.
Ihr müssten dem Vermieter die Mängel am besten schriftlich mitteilen. Dabei setzt ihr eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Bei den Undichtigkeiten würde ich maximal 5 Tage ansetzen. Danach dürft ihr die Mängel selber beheben lassen und ihm die Rechnung schicken. Ihr könnt es auch mit der Miete verrechnen.


Für eine frislose Kündigung ist das meiner Meinung nach nicht ausreichend. Kündigt doch einfach fristgerecht.


Wenn ihr noch Fragen habt meldet euch, auch per Pn
LG
Heiner