Eigentlich nicht.
Ihr müssten dem Vermieter die Mängel am besten schriftlich mitteilen. Dabei setzt ihr eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Bei den Undichtigkeiten würde ich maximal 5 Tage ansetzen. Danach dürft ihr die Mängel selber beheben lassen und ihm die Rechnung schicken. Ihr könnt es auch mit der Miete verrechnen.
Für eine frislose Kündigung ist das meiner Meinung nach nicht ausreichend. Kündigt doch einfach fristgerecht.
Wenn ihr noch Fragen habt meldet euch, auch per Pn
LG
Heiner